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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE9535/10-34602199110

Zusammenstellung von 18 annähernd runden Dekokugeln in drei unterschiedlichen Größen (Durchmesser ca. 4 cm, 5 cm und 6 cm). Die Kugeln sind jeweils unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt (lt. Antragsangaben Zweige der Stechwinde), die miteinander zu einem Knäuel verdreht und ineinandergesteckt wurden. Die gemeinsam in einer klarsichtigen Kunststoffschachtel verpackten Kugeln sind nach ergänzenden Angaben der Antragstellerin handgearbeitet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um handgefertigte Dekorationsartikel unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Rattan und Bambus hergestellt.

DE12786/10-14602199110

Korb - rechteckig gearbeitet, - in den Abmessungen von ca. 56 x 42 x 12 cm bzw. 37 x 25 x 19 cm, - unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt (laut Angaben des Antragstellers aus Weide), die miteinander verflochten sind, - nach Angaben des Antragstellers handgearbeitet.

DE7424/10-94602199110

Korb aus Flechtstoffen, - trapezförmig, sich nach oben hin verbreiternd, gearbeitet (Maße oberer Rand: 32 x 26,5 x 5,5 cm = L x B x H), - unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt, die miteinander verflochten sind, - zur Verwendung im Haushalt, - nach Angaben des Antragstellers handgearbeitet. In dem Korb sind eine Nagelbürste, ein paar Badeschuhe, eine Hornhautraspel, ein Luffa-Pad, ein Netzschwamm, eine Luffagurke, eine Massagebürste und ein Sisal-Schwamm (alle nicht Gegenstand dieser vZTA, da nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt) enthalten und in Kunststofffolie eingeschweißt verpackt. Diese Ware ist als "Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, handgearbeitet" einzureihen.

DE24720/09-14602199110

Dekorationsartikel, sog. Deko-Baum (siehe vertrauliches Foto), - kegelförmig, mit einer Höhe von ca. 30 cm und mit einem unteren Durchmesser ca. 12 cm, (sowie in zwei weiteren verschiedenen Größen), - unmittelbar überwiegend aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt (aus -lt. Angabe des Antragstellers- Rebe), - innen mit einem Metalldrahtgerüst, um welches die Flechtstoffe gewickelt und außen mit dünnem Metalldraht zusammengebunden sind, - an der Außenseite mit goldfarbenen Metallperlen und Glitter aus Kunststoff verziert, jedoch erhält die Ware dadurch keinen Bezug zu einem spezifischen festlichen Anlass, - lt. ergänzenden Angaben des Antragstellers handgearbeitet, - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck verleihen die Flechtstoffe der Ware den wesentlichen Charakter, - lt Angabe des Anmelders in drei verschiedenen Größen in einer Verpackungseinheit mit 3 Stück Inhalt (1 Stück je Größe) verpackt. Die Ware wird als "Flechtstoffware, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus anderen Stoffen als Bambus oder Rattan, handgearbeitet" von Unterposition 4602 1991 10 (TARIC) erfasst.

DE5706/10-14602199110

Korbmacherware in Form von rechteckigen Körben, als Sortiment zu drei Stück in verschiedenen Größen aufgemacht - mit einer Breite von 32 - 46 cm - unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt (laut Antragsangaben aus Korbweide) - mit einem an drei Seiten hochstehenden Rand, an einer Längsseite niedriger gestaltet - jeweils mit einem lose eingelegten Kissen ausgestattet - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck sind die Flechtstoffe als charakterverleihender Stoff anzusehen - soll als Liege- bzw. Schlafplatz für Katzen dienen - nach ergänzenden Angaben des Antragstellers in Handarbeit gefertigt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Korbmacherwaren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, handgearbeitet"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI