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1 Ergebnisse für "4702000000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

470200000080Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen6%
DE8367/14-14802000000

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer Kunststofffolie verpackt sind: 1. 700 lose, etwa 8,8 x 8,8 cm große, weiße Zuschnitte aus Papier, bestehend aus hauptsächlich gebleichtem Halbstoff aus Holz, mit einem Quadratmetergewicht von 80 g und einem Aschegehalt von 18 GHT. Die Papiere sind in die unter 2. beschriebene Ware gelegt und sollen als Notizzettel verwendet werden. Ein Papierzuschnitt ist als Deckblatt gestaltet. 2. ein quadratisches, oben geöffnetes Aufbewahrungsbehältnis aus Kunststoff (Abmessungen etwa 9,5 x 9,5 x 9,5 cm), das an einer Seite zusätzlich mit einer Aussparung zur Entnahme der unter 1. genannten Notizzettel ausgestattet ist. Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803" zur Position 4802 des Harmonisierten Systems, da ihr Charakter im Hinblick auf den Wert durch die unter 1. genannte Ware bestimmt wird.

DE18349/10-14502000000

Sog. Plattenware als Bezugsmaterial, nach ergänzenden Angaben des Antragstellers mit den Abmessungen von ca. 60 x 90 cm und ca. 0,5 mm Dicke. Als Schauseite sind flächenbildend Streifen aus ca. 1,2 cm breitem Naturkork auf eine dünne Unterlage aus Spinnstoffgewebe geklebt. Der Kork verleiht der zusammengesetzten Ware auf Grund der Dicke und insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung der Ware den wesentlichen Charakter. Die Ware ist somit als "Naturkork, entrindet, in Platten, Blättern oder Streifen, von rechteckiger Form" in die Unterposition 4502 0000 00 (TARIC) einzureihen.

DEBTI16570/26-14602900000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen rechteckigen Pflanzenkübel mit einem herausnehmbaren Kunststoffeinsatz (Pflanztopf) mit den Abmessungen L 60 x B 20 x H 19 cm. Der Kübel ist unmittelbar aus 0,7 cm breiten Kunststoffstreifen (sog. Polyrattan; Flechtstoff im Sinne von Anmerkung 1 zu Kapitel 46) hergestellt, die in Flächenform miteinander verflochten sind und die Außenseite des Erzeugnisses bilden. Der Pflanzenkübel ist mit einem pulverbeschichteten Gestell aus Stahl verstärkt. Das Erzeugnis wird in den Farben braun, schwarz, grau und cremefarben angeboten. Zwei Pflanzkübel sind gemeinsam in Warenzusammenstellung mit Montagehalterungen für die Balkonbrüstung in einem Pappkarton verpackt. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Pflanzkübel den Charakter der Warenzusammenstellung. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Zierwirkung bestimmen hier die Flechtstoffe den Charakter der Kübel. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, nicht aus pflanzlichen Stoffen".

DEBTI16571/26-14602900000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen rechteckigen Pflanzenkübel mit drei herausnehmbaren Kunststoffeinsätzen (Pflanztöpfe) mit den Abmessungen L 83 x B 39,5 x H 59 cm. Das Erzeugnis verfügt über eine Entwässerungsmöglichkeit. Der Kübel ist unmittelbar aus 0,7 cm breiten Kunststoffstreifen (sog. Polyrattan; Flechtstoff im Sinne von Anmerkung 1 zu Kapitel 46) hergestellt, die in Flächenform miteinander verflochten sind und die Außenseite des Erzeugnisses bilden. Der Pflanzenkübel ist mit einem pulverbeschichteten Gestell aus Stahl verstärkt. Das Erzeugnis wird in den Farben braun, schwarz, grau und cremefarben angeboten. Ein Pflanzkübel ist gemeinsam in Warenzusammenstellung mit zwei Gitter (je 43 x 83 cm) in einem Pappkarton verpackt, die bei Bedarf als Rankhilfe an der Oberseite des Kübels montiert werden können. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Pflanzkübel den Charakter der Warenzusammenstellung. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Zierwirkung bestimmen hier die Flechtstoffe den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, nicht aus pflanzlichen Stoffen".

DEBTI16569/26-14602900000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen rechteckigen Pflanzenkübel mit vier herausnehmbaren Kunststoffeinsätzen (Pflanztöpfen) mit den Abmessungen L 95 x B 27 x H 60 cm (Einsätze 20 x 20 x 16 cm). Der Kübel ist unmittelbar aus 0,7 cm breiten Kunststoffstreifen (sog. Polyrattan; Flechtstoff im Sinne von Anmerkung 1 zu Kapitel 46) hergestellt, die in Flächenform miteinander verflochten sind und die Außenseite des Erzeugnisses bilden. Der Pflanzenkübel ist mit einem pulverbeschichteten Gestell aus Stahl verstärkt. Das Erzeugnis wird in den Farben braun und cremefarben angeboten. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Zierwirkung bestimmen die Flechtstoffe den Charakter der Ware. Der Pflanzkübel ist in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, nicht aus pflanzlichen Stoffen".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI