1 Ergebnisse für "4707301000"
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um Halbstoff aus Bambusfasern in Gestalt einer beigefarbenen Platte (Größe etwa 20,9 x 28,9 x 0,2 cm), die an Pappe erinnert. Das Erzeugnis wird hergestellt, in dem die Bambuspflanze eingeweicht und zerkleinert und die Fasern anschließend extrahiert werden. Diese werden dann entweder in Flocken gehäckselt oder in Bahnen getrocknet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen, aus Bambus" zum TARIC-Code 4706 30 00 00.
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen Halbstoff aus Bambusfasern in Gestalt eines weißen Pulvers. Das Erzeugnis wird durch Kochen, Waschen, Trocknen und Mahlen hergestellt und dient der Verwendung in der Lebensmittelindustrie. Die Ware ist in einem etikettierten Kunststoffbeutel verpackt. Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen, aus Bambus" zum TARIC-Code 4706 30 00 00.
Selbstklebende, nicht entwertete Vignetten zur Anbringung an der Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges, als Nachweis zur Entrichtung der Autobahnbenützungsgebühr für Schweizer Autobahnen. (Angaben laut Antragsteller) „Steuerzeichen, nicht entwertet, gültig und zum Umlauf in dem Land vorgesehen, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen werden“.
"Haustierstreu" - Sägespäne aus Pinienholz (lt. Antragsteller), ohne chemische Zusätze unter Hitze getrocknet, ca. 1-5 mm lang, - bei der Bearbeitung von Holz angefallen, - lose in einem Plastikbeutel à 4 kg verpackt, - zur Verwendung als Einstreumaterial für Haustiere. "Sägespäne"
Es handelt sich um gebleichten, chemischen Halbstoff aus Holz (Nadelholzzellstoff) in Form von weißen Flocken, im Sulfatverfahren aufgeschlossen, mit einem Anteil an unlöslichem Halbstoff von weniger als 92 GHT. Nach den Angaben der Antragstellerin ist der Halbstoff zur Verbesserung der Fasersteifheit mit Zitronensäure ausgerüstet. Derartige Erzeugnisse gehören als "chemische Halbstoffe aus Nadelholz (Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen, gebleicht" zum TARIC-Code 4703 2100 00.