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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI17714/24-148025400

Es handelt sich um ein Papier (nach den Angaben des Antragstellers) aus überwiegend gebleichtem Sulfatzellstoff (Nadelholzzellstoff) und weniger als 10 GHT an Fasern aus Halbstoff, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen werden. Das Papier ist weder gestrichen noch überzogen, hat ein Quadratmetergewicht von 12,5 g, einen Aschegehalt von weniger als 1 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 82 % und einen Berstdruckindex von 2,3 kPa*m²/g. Die Ware wird in Rollen verschiedener Breite gehandelt und bei der Herstellung von Säure-Akkumulatoren als Pastierpapier verwendet. Abbildung eines Probenabschnitts: siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen von weniger als 10 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zur Unterposition 4802 54 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI4950/24-148025400

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um ein Papier, das hauptsächlich aus gebleichtem Sulfatzellstoff (Nadelholzzellstoff) hergestellt wurde. Es enthält keine Fasern, die in einem machanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von 25 g, einen Aschegehalt von 0,15 GHT, einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 85 % und einen Berstdruckindex von 2,02 kPA * m2/g. Die Ware wird in Rollen verschiedener Breite als auch in rechteckigen Bogen verschiedener Größen aufgemacht und zur Herstellung von abriebfesten Oberflächen (z.B. Arbeitsplatten oder Laminatfußböden) verwendet. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere , Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen, oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufberatungsverfahren gewonnen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zur Unterposition 4802 5400 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI26686/22-148025400

Es handelt sich um ein Papier aus mehr als 50 GHT (jedoch weniger als 80 GHT) gebleichtem Sulfatzellstoff (Nadelholzzellstoff) und weniger als 50 GHT synthetischen Chemiefasern, ohne Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das Papier ist weder gestrichen noch überzogen, hat ein Quadratmetergewicht von 28 g, einen Aschegehalt von weniger als 1 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 84,8 % und einen Berstdruckindex von weniger als 2,5 kPa * qm/g. Die Ware wird in Rollen und rechteckigen Bogen mit unterschiedlichen Abmessungen eingeführt und bei der Herstellung von z. B. Autobatterien als sogenanntes Pastierpapier verwendet.  Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zur Unterposition 4802 54 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI33381/21-14802540000

Es handelt sich nach Untersuchungsergebnissen und Angaben der Antragstellerin um einseitig maschinenglattes Papier aus chemischem, gebleichtem Halbstoff aus Holz. Es weist keine Fasern auf, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das in Rollen gelieferte Papier ist weder gestrichen noch überzogen, hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 40 g, einen Aschegehalt von weniger als 3 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 % und einen Berstdruckindex von 2,5 kPa. m²/g. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zum TARIC-Code 4802 54 00 00.

DEBTI11655/19-14802540000

Es handelt sich nach dem Untersuchungsergebnis um rechteckige Zuschnitte aus Papier (Abmesungen etwa 43,8 x 34,5 cm) aus überwiegend chemischem, gebleichtem Halbstoff aus Holz. Es weist einen Gehalt von weniger als 10 GHT an Fasern auf, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das Papier ist weder gestrichen noch überzogen, hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 40 g und einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 %. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit Gehalt von weniger an 10 GHT an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zum TARIC-Code 4802 54 00 00.

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