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2 Ergebnisse für "4802540000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

480254000010andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10|GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge6%
480254000080mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40|g6%
DEBTI33381/21-14802540000

Es handelt sich nach Untersuchungsergebnissen und Angaben der Antragstellerin um einseitig maschinenglattes Papier aus chemischem, gebleichtem Halbstoff aus Holz. Es weist keine Fasern auf, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das in Rollen gelieferte Papier ist weder gestrichen noch überzogen, hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 40 g, einen Aschegehalt von weniger als 3 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 % und einen Berstdruckindex von 2,5 kPa. m²/g. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zum TARIC-Code 4802 54 00 00.

DEBTI11655/19-14802540000

Es handelt sich nach dem Untersuchungsergebnis um rechteckige Zuschnitte aus Papier (Abmesungen etwa 43,8 x 34,5 cm) aus überwiegend chemischem, gebleichtem Halbstoff aus Holz. Es weist einen Gehalt von weniger als 10 GHT an Fasern auf, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das Papier ist weder gestrichen noch überzogen, hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 40 g und einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 %. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit Gehalt von weniger an 10 GHT an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zum TARIC-Code 4802 54 00 00.

DEBTI7509/17-14802540000

Bei den vorliegenden Warenmustern handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis um zwei Zuschnitte aus Papier (Format DIN A4), jeweils aus chemischem, gebleichtem Halbstoff aus Holz, ohne Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Dabei haben beide Zuschnitte ein Quadratmetergewicht von weniger als 40 g. Ein Zuschnitt ist in der Masse rot gefärbt und hat einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT. Der andere Zuschnitt ist in der Masse grün gefärbt, hat einen Aschegehalt von mehr als 3 bis 8 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % sowie einen Berstdruckindex von weniger als 2,5 kPA qm/g. Die Erzeugnisse sollen bei der Erstellung von künstlerischen Arbeiten verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zur Codenummer 4802 54 00 00 0 des Zolltarifs.

DE16649/15-14802540000

Bei der vorgelegten, als "Schnittmuster-Kopierset" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer in Kunststofffolie eingeschweißten Pappschachtel mit Stülpdeckel aus Kunststofffolie und Einleger aus Kunststoff verpackt sind: 1. Fünf Bogen aus Papier (Format: etwa 120 x 110 cm, mehrfach auf etwa 20 x 16,5 cm gefaltet). Nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin besteht das Papier hauptsächlich aus gebleichtem Halbstoff, und weist einen Gehalt von weniger als 10 GHT an Fasern auf, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das Papier ist weder gestrichen noch überzogen, hat ein Quadratmetergewicht von 26 g, einen Aschegehalt von weniger als 3 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 85 % und einen Berstdruckindex von weniger als 2,5 kPa * qm/g. Die Bogen sind in einem Beutel aus Kunststofffolie verpackt. 2. Ein Stück in bedrucktem Papier verpackte Schneiderkreide. 3. Ein rundes Nadelkissen aus Kunststoffen (Durchmesser etwa 6,0 cm), das auf der Rückseite mit Klettbändern zum Befestigen des Nadelkissens am Handgelenk ausgestattet ist. Die Waren dienen gemeinsam dem Kopieren von Schnittmustern. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit einem Gehalt an Fasern von weniger als 10 GHT, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zur Codenummer 4802 54 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang, dem Wert und der Bedeutung für die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Papierbogen bestimmt wird.

DE19903/09-14802540000

Bei dem als "Flooring Papier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach der vorliegenden Warenprobe, dem Untersuchungsergebnis und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um ein Papier, - weder gestrichen noch überzogen, - hauptsächlich hergestellt aus gebleichtem chemischem Halbstoff, - mit einem Quadratmetergewicht von 18 g, - mit einem Aschegehalt von etwa 0,15 GHT, - mit einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 82%, - mit einem Berstdruckindex von 2,496 kPa · m²/g, - in Rollen als auch in rechteckigen oder quadratischen Bogen, - zur Verwendung als Trägerpapier bei der Möbel- und Laminatbodenherstellung. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zur Codenummer 4802 5400 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI