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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI28751/24-14802559090

Es handelt sich um weißes Papier aus gebleichtem Halbstoff mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger, einem Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 %. Es ist weder gestrichen noch überzogen, wird in Fotostudios als Fotohintergrund verwendet und in Rollen mit einer Breite von 135 bzw. 272 cm eingeführt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, nicht perforiert, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Rollen, mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder mehr, andere Waren als im TARIC-Code 4802 5590 10 genannte" zum TARIC-Code 4802 5590 90.

DEBTI40867/22-148025590

Es handelt sich um Papier aus gebleichtem Sulfatzellstoff (Laubbaumholz), ohne Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das Papier ist in der Masse gefärbt, weder gestrichen noch überzogen und hat ein Quadratmetergewicht von 90 g und einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT. Es wird in Rollen mit einer Breite von bis 200 cm gehandelt und wird in der Möbelindustrie verwendet. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, nicht perforiert, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Rollen, mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder mehr" zur Unterposition 4802 55 90 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI19828/22-14802559000

Es handelt sich um weißes Papier aus gebleichtem Halbstoff mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger, einem Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60%. Es ist weder gestrichen noch überzogen, wird in Fotostudios als Fotohintergrund verwendet und in Rollen mit einer Breite von 135 cm eingeführt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, nicht perforiert, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Rollen, mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder mehr" zum TARIC-Code 4802 55 90 00.

DEBTI20057/22-14802559000

Es handelt sich um weißes Papier aus gebleichtem Halbstoff mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger, einem Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60%. Es ist weder gestrichen noch überzogen, wird in Fotostudios als Fotohintergrund verwendet und in Rollen mit einer Breite von 272 cm eingeführt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, nicht perforiert, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Rollen, mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder mehr" zum TARIC-Code 4802 55 90 00.

DEBTI28353/19-148025590

Es handelt sich um ungestrichenes, satiniertes Papier aus Sulfatzellstoff (Nadelholzzellstoff), ohne Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von 80 g und einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT. Es wird in Rollen mit einer Breite von 183 bzw. 207 cm eingeführt und wird als Druckträger in der Holzwerkstoffindustrie verwendet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, nicht perforiert, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Rollen, mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder mehr" zur Unterposition 4802 55 90 der Kombinierten Nomenklatur.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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