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1 Ergebnisse für "4802570000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

480257000080andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40|g bis 150|g6%
DE6807/12-14802570000

Bei den als "Einschlagpapiere" bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin sowie nach dem Untersuchungsergebnis um weder gestrichene noch überzogene Papiere aus überwiegend chemischem, hauptsächlich gebleichtem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff von weniger als 10 GHT. Es hat einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT sowie ein Quadratmetergewicht von mehr als 40 g und weniger als 80 g. Es wird in rechteckigen Bogen (Format etwa 500 x 375 mm) eingeführt. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, von weniger als 10 GHT, in rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 435 mm und auf der anderen Seite mehr als 297 mm messen, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g" zur Codenummer 4802 5700 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DE19903/09-104802570000

Bei dem als "Flooring Papier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach der vorliegenden Warenprobe, dem Untersuchungsergebnis und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um ein Papier, - weder gestrichen noch überzogen, - hauptsächlich hergestellt aus gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz, - mit einem Quadratmetergewicht von 45 g, - mit einem Aschegehalt von etwa 0,15 GHT, - mit einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 82%, - mit einem Berstdruckindex von 2,25 kPa · m²/g, - in quadratischen Bogen mit einer Seitenlänge von 400 x 400 mm oder mehr, - zur Verwendung als Trägerpapier bei der Möbel- und Laminatbodenherstellung. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, andere Bogen als solche, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm, auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g" zur Codenummer 4802 5700 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DEBTI33381/21-14802540000

Es handelt sich nach Untersuchungsergebnissen und Angaben der Antragstellerin um einseitig maschinenglattes Papier aus chemischem, gebleichtem Halbstoff aus Holz. Es weist keine Fasern auf, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das in Rollen gelieferte Papier ist weder gestrichen noch überzogen, hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 40 g, einen Aschegehalt von weniger als 3 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 % und einen Berstdruckindex von 2,5 kPa. m²/g. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zum TARIC-Code 4802 54 00 00.

DEBTI11655/19-14802540000

Es handelt sich nach dem Untersuchungsergebnis um rechteckige Zuschnitte aus Papier (Abmesungen etwa 43,8 x 34,5 cm) aus überwiegend chemischem, gebleichtem Halbstoff aus Holz. Es weist einen Gehalt von weniger als 10 GHT an Fasern auf, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das Papier ist weder gestrichen noch überzogen, hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 40 g und einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 %. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit Gehalt von weniger an 10 GHT an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zum TARIC-Code 4802 54 00 00.

DEBTI7509/17-14802540000

Bei den vorliegenden Warenmustern handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis um zwei Zuschnitte aus Papier (Format DIN A4), jeweils aus chemischem, gebleichtem Halbstoff aus Holz, ohne Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Dabei haben beide Zuschnitte ein Quadratmetergewicht von weniger als 40 g. Ein Zuschnitt ist in der Masse rot gefärbt und hat einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT. Der andere Zuschnitt ist in der Masse grün gefärbt, hat einen Aschegehalt von mehr als 3 bis 8 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % sowie einen Berstdruckindex von weniger als 2,5 kPA qm/g. Die Erzeugnisse sollen bei der Erstellung von künstlerischen Arbeiten verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zur Codenummer 4802 54 00 00 0 des Zolltarifs.

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