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1 Ergebnisse für "4802618000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

480261800080andere6%
DE1304/17-14802618000

Es handelt sich bei dem vorgelegten Warenmuster und nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um Papier in Rollen (Rollenbreite 70 cm), das weder gestrichen, noch überzogen, noch auf der Oberfläche verziert oder bedruckt ist. Es weist ein Streifenmuster auf, das im Rahmen der maschinellen Papierherstellung durch Kalandern erzeugt wird. Das Papier besteht zu 80 GHT aus Natronzellstoff und zu 20 GHT aus chemisch-mechanischem Halbstoff aus Altpapier. Das Erzeugnis hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, der Aschegehalt beträgt mehr als 3 GHT und der Weißgrad (Reflexionsfaktor) mehr als 60%. Es soll als Geschenkpapier verwendet werden und ist in Kunststofffolie eingeschweißt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen, jeder Größe, keine Papiere der Position 4801 oder 4803, andere Papiere als die der Unterpositionen 4802 10 bis 4802 54, mit einem Gehalt an Fasern, in einem chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, vom mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, andere als die der Unterposition 4802 61 15" zum TARIC-Code 4802 61 80 00.

DE9560/12-14802618000

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um ein beidseitig kalandriertes Papier aus mechanisch oder chemisch-mechanisch aufbereitetem Halbstoff, mit einem Gehalt an solchen Fasern von mehr als 10 GHT und einem Gehalt an Fasern, die in einem mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden von nicht mehr als 50 GHT. Es hat lt. Antragstellerin ein Quadratmetergewicht von 45 bis 60 g und wird in Rollen mit einer Breite von 50 cm eingeführt. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 72 g und mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 50 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge" zur Codenummer 4802 6180 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DEBTI33192/25-14802568000

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Kunststofffolie eingeschweißt sind: 1. Etwa 700 lose, rechteckige Zuschnitte (Format etwa 9,0 x 9,0 cm) aus Papier aus überwiegend chemischem, hauptsächlich gebleichtem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff von weniger als 10 GHT. Das Papier hat einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 %, ein Quadratmetergewicht von mehr als 40 g und weniger als 150 g und ist weder gestrichen noch überzogen. Die weißen Papierzuschnitte sind in die unter 3. beschriebene Ware eingelegt und sollen als Notizzettel verwendet werden. 2. Ein rechteckiger, mit Produktinformationen bedruckter Zuschnitt (Format etwa 9,0 x 9,0 cm) aus Papier. 3. Ein quadratisches, einfach gestaltetes, oben offenes Aufbewahrungsbehältnis aus Kunststoff (Abmessungen etwa 9,5 x 9,5 cm x 9,5 cm), das an einer Seite zusätzlich mit einer Aussparung zur Entnahme der unter 1. beschriebenen Notizzettel ausgestattet ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in quadratischen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanisch oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von 10 GHT oder weniger bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, andere Bogen als solche, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zum TARIC-Code 4802 5680 00.

DEBTI13613/25-14802690000

Es handelt sich um rechteckige Bogen aus Papier (Format: etwa 65 x 25 cm). Das Papier ist weder gestrichen noch überzogen. Es weist bezogen auf die Gesamtfasermenge einen Gehalt an Fasern von mehr als 10 GHT auf, die in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Es hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 80 g.  Abbildung siehe Anlage.  Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, andere als in den vorgenannten Unterpositionen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, andere Bogen als solche, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zum TARIC-Code 4802 6900 00.

DEBTI8695/25-14802620000

Es handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Kunststofffolie eingeschweißt sind: 1. 750 lose Zuschnitte (Format: etwa 9 x 9 cm) aus Papier aus überwiegend mechanischen oder chemisch-mechanischen, hauptsächlich gebleichten Halbstoff aus Holz. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger. Die weißen Papierzuschnitte sind in die unter 3. beschriebene Ware eingelegt und sollen als Notizzettel verwendet werden. 2. Ein rechteckiger Zuschnitt (Format: etwa 9 x 9 cm) aus Pappe, der mit Produktinformationen und den Kontaktdaten der Antragstellerin farbig bedruckt ist. 3. Ein quadratisches, oben offenes Aufbewahrungsbehältnis aus Kunststoff, das an einer Seite zusätzlich mit einer Aussparung zur Entnahme der unter 1. beschriebenen Notizzettel ausgestattet ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in quadratischen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, andere als die der Unterpositionen 4802 10 bis 4802 61, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4802 6200 00 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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