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1 Ergebnisse für "4802690000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

480269000080andere6%
DEBTI13613/25-14802690000

Es handelt sich um rechteckige Bogen aus Papier (Format: etwa 65 x 25 cm). Das Papier ist weder gestrichen noch überzogen. Es weist bezogen auf die Gesamtfasermenge einen Gehalt an Fasern von mehr als 10 GHT auf, die in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Es hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 80 g.  Abbildung siehe Anlage.  Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, andere als in den vorgenannten Unterpositionen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, andere Bogen als solche, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zum TARIC-Code 4802 6900 00.

DEBTI56769/24-14802690000

Es handelt sich um rechteckige Bogen aus Papier (Format: etwa 50 x 70 cm, je zehn Bogen sind gemeinsam auf etwa 18 x 25,5 cm gefaltet). Das Papier ist weder gestrichen noch überzogen. Es weist bezogen auf die Gesamtfasermenge einen Gehalt an Fasern von mehr als 10 GHT auf, die in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Es hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 80 g und ist in der Masse gefärbt. 120 Bogen sind mit einem mit Produktinformationen bedruckten Pappeinleger in einem Kunststoffbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage.  Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, andere als in den vorgenannten Unterpositionen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischem oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, andere Bogen als solche, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zum TARIC-Code 4802 69 00 00.

DE12689/14-14802690000

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einen mit warenbezogenen Hinweisen farbig bedruckten Umschlag aus Pappe eingesteckt sind: 1. Zehn rechteckige Zuschnitte aus Papier (Format etwa 59,8 x 41,8 cm, viermal auf etwa 20,1 x 20,1 cm gefaltet) aus Halbstoff, der in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde (Holzstoff). Neun Zuschnitte sind in verschiedenen Farben (rot, braun, schwarz, orange, grün, gelb, blau und pink) in der Masse gefärbt. Die Papiere haben jeweils ein Quadratmetergewicht von weniger als 80 g und sind in einer klarsichtigen Kunststofftüte verpackt. 2. Sechs etwa 21,0 x 21,1 cm große, beidseitig bedruckte Zuschnitte aus Kartonpapier. Die Vorderseiten zeigen jeweils eine malvorlagenähnliche, kindgerechte Abbildung eines Tieres in seiner natürlichen Umgebung oder eines Autos. Auf der Rückseite der einzelnen Zuschnitte sind jeweils die Worte "für" und "von" und zwei Schreiblinien für die handschriftliche Ergänzung zweier Namen abgedruckt. Die Waren werden zum Erstellen von sog. Knüddelbildern verwendet. Dabei sollen die unter 1. beschriebenen Papierzuschnitte zunächst in kleine Stücke zerissen werden. Diese werden zu sog. Knüddeln geformt und mithilfe eines Klebestiftes (nicht Gegenstand dieser Auskunft) auf die unter 2. beschriebenen Karten geklebt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 80 g, andere Bogen als solche, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4802 69 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach Menge/ Umfang und nach dem Wert durch die unter 1. beschriebenen Papiere bestimmt wird.

DEBTI8695/25-14802620000

Es handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Kunststofffolie eingeschweißt sind: 1. 750 lose Zuschnitte (Format: etwa 9 x 9 cm) aus Papier aus überwiegend mechanischen oder chemisch-mechanischen, hauptsächlich gebleichten Halbstoff aus Holz. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger. Die weißen Papierzuschnitte sind in die unter 3. beschriebene Ware eingelegt und sollen als Notizzettel verwendet werden. 2. Ein rechteckiger Zuschnitt (Format: etwa 9 x 9 cm) aus Pappe, der mit Produktinformationen und den Kontaktdaten der Antragstellerin farbig bedruckt ist. 3. Ein quadratisches, oben offenes Aufbewahrungsbehältnis aus Kunststoff, das an einer Seite zusätzlich mit einer Aussparung zur Entnahme der unter 1. beschriebenen Notizzettel ausgestattet ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in quadratischen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, andere als die der Unterpositionen 4802 10 bis 4802 61, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4802 6200 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI9028/25-14802620000

Es handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Kunststofffolie eingeschweißt sind: 1. 750 lose Zuschnitte (Format: etwa 9 x 9 cm) aus Papier aus überwiegend mechanischen oder chemisch-mechanischen, hauptsächlich gebleichten Halbstoff aus Holz. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger und ist in der Masse gefärbt. Die farbigen Papierzuschnitte sind in die unter 3. beschriebene Ware eingelegt und sollen als Notizzettel verwendet werden. 2. Ein rechteckiger Zuschnitt (Format: etwa 9 x 9 cm) aus Pappe, der mit Produktinformationen und den Kontaktdaten der Antragstellerin farbig bedruckt ist. 3. Ein quadratisches, oben offenes Aufbewahrungsbehältnis aus Kunststoff, das an einer Seite zusätzlich mit einer Aussparung zur Entnahme der unter 1. beschriebenen Notizzettel ausgestattet ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in quadratischen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, andere als die der Unterpositionen 4802 10 bis 4802 61, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4802 6200 00 0 des Zolltarifs.

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