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Es handelt sich um ein weißes, mehrlagiges, weiches Flächenerzeugnis aus Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, gekreppt, in offener Formation und mit einem Quadratmetergewicht von etwa 16 g je Lage (nicht klimatisiert). Nach den Angaben der Antragstellerin beträgt die Kreppung des Papieres weniger als 35 % und es soll zum Aufsaugen von Flüssigkeiten und zur Reinigung in der Krankenpflege, in der Medizin und im Labor verwendet werden. Je 1000 Gramm Papier sind auf einer Rolle mit einer Breite von etwa 40 cm aufgemacht und in einer mit einem Produktetikett beklebten, klarsichtigen Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "gekreppte Papiere, zur Verwendung zu hygienischen Zwecken, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4803 0031 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Bei dem als "Ärztekrepp" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein weißes, zweilagiges Vlies aus Zellstofffasern aus chemischem Halbstoff aus Holz, durch Pressen bzw. Prägen gemustert, gekreppt (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht je Lage von etwa 21 g (nicht klimatisiert). Es ist in Rollen mit einer Breite von 39 cm aufgemacht, in regelmäßigen Abständen von etwa 29,5 cm querperforiert und soll zur hygienischen Abdeckung von Untersuchungsliegen dienen. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), perforiert, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger" zur Unterposition 4803 0031 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um ein weißes, mehrlagiges, weiches Flächenerzeugnis aus Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Nadelholzzellstoff), gekreppt, mit Fasern in offener Formation und einem Quadratmetergewicht von etwa 23 g je Lage (nicht klimatisiert). Nach den Angaben der Antragstellerin beträgt die Kreppung des Papieres weniger als 35 % und es soll zum Aufsaugen von Flüssigkeiten und zur Reinigung in der Krankenpflege, in der Medizien und im Labor verwendet werden. Je 1000 Gramm Papier sind auf einer Rolle mit einer Breite von etwa 40 cm aufgemacht und in einer mit einem Produktetikett beklebten, klarsichtigen Kunststofffolie verpackt. Derartige Erzeugnisse gehören als "gekreppte Papiere, zur Verwendung zu hygienischen Zwecken, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4803 0031 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um einen weißen, einlagigen, durchscheinenden Probenabschnitt aus gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz (Nadel- und Laubholzzellstoff), durch Pressen bzw. Prägen gemustert, gekreppt (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht von etwa 22 g, nach Angabe des Antragstellers in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm. Derartige Erzeugnisse gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zum TARIC-Code 4803 0031 00.
Es handelt sich um etwa 30 x 50 cm große, einlagige und gefärbte Vliese aus gewichtsmäßig überwiegenden Zellstofffasern (mehr als 50 GHT), synthetischen Chemiefasern und chemischen Zusatzstoffen. Die Erzeugnisse werden im medizinischen Bereich verwendet. Sie dienen als Saugeinlagen und nehmen das beim Sterilisationsprozess entstehende Kondenzwasser auf. Die Erzeugnisse haben ein Quadratmetergewicht von mehr als 25 g. 1000 Einlagen sind in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, in rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g" in die Unterposition 4803 00 39 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch die Zellstofffasern bestimmt wird.