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2 Ergebnisse für "4803003100"

Nomenklatur-Codes

480300310010gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von6%48030031008025|g oder weniger6%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEK/439/04-14803003100

Es handelt sich um einen weißen, einlagigen, durchscheinenden Probenabschnitt aus gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz (Nadel- und Laubholzzellstoff), durch Pressen bzw. Prägen gemustert, gekreppt (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht von etwa 22 g, nach Angabe des Antragstellers in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm. Derartige Erzeugnisse gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zum TARIC-Code 4803 0031 00.

DEBTI14267/24-14803003900

Es handelt sich um ein einlagiges Vlies aus nicht versponnenen Fasern mit einer den Gewirken ähnlichen Oberflächenstruktur mit einem Quadratmetergewicht von etwa 60 g. Es besteht nach den Angaben der Antragstellerin aus Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Chemiefasern aus regenerierter Cellulose. Das Vlies soll zu Feuchttüchern zur Verwendung im sanitären Bereich (z. B. feuchtes Toilettenpapier) weiterverarbeitet werden. Die Ware wird in Rollen mit einer Breite von etwa 100 cm eingeführt. Abbildung siehe Anlage (Probenabschnitt der Ware). Derartige Erzeugnisse gehören als "Vliese aus Zellstoffasern, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder mehr, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zum TARIC-Code 4803 00 39 00, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch den Papierhalbstoff bestimmt wird.

DEBTI13821/24-14803003900

Es handelt sich um ein weiches, einlagiges Flächenerzeugnis aus Vlies aus gewichtsmäßig vorherrschenden Zellstofffasern aus Nadelholz und aus künstlichen Chemiefasern mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g. Das etwa 37 cm breite Vlies, das sich anhand der Querperforation in 150 Blätter (Format laut Angaben des Antragsstellers: 36,5 x 24,0 cm) abreißen lässt, ist auf eine Papphülse aufgerollt und dient zum Einwickeln und Frischhalten von Lebensmitteln. Jede Rolle ist in einer bedruckten und mit einem mit produktbezogenen Informationen bedruckten Aufkleber versehenen Kunststofftüte verpackt. Jeweils 10 Rollen befinden sich in einem Karton. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Vliese aus Zellstofffasern auch perforiert, in Rollen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g" zur Codenummer 4803 00 39 00 0 des Zolltarifs, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch die Zellstofffasern bestimmt wird.

DEBTI42140/22-14803003900

Es handelt sich um ein einlagiges Vlies aus Halbstoff aus Holz (gewichtsmäßig vorherrschend) und künstlichen Chemiefasern. Es hat ein Quadratmetergewicht von mehr als 25 g, soll zu feuchten Einwegtüchern für die Körperpflege weiterverarbeitet werden und wird in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm eingeführt. Abbildung siehe Anlage (es ist ein Probenabschnitt der Ware abgebildet). Derartige Erzeugnisse gehören als "Vliese aus Zellstoffasern, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder mehr, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zum TARIC-Code 4803 00 39 00, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch den Papierhalbstoff bestimmt wird.

DEBTI42113/22-14803003900

Es handelt sich um ein einlagiges Vlies aus Halbstoff aus Holz (gewichtsmäßig vorherrschend) und künstlichen Chemiefasern. Es hat ein Quadratmetergewicht von mehr als 25 g, soll zu feuchten Einwegtüchern für die Körperpflege weiterverarbeitet werden und wird in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm eingeführt. Abbildung siehe Anlage (es ist ein Probenabschnitt der Ware abgebildet). Derartige Erzeugnisse gehören als "Vliese aus Zellstoffasern, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder mehr, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zum TARIC-Code 4803 00 39 00, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch den Papierhalbstoff bestimmt wird.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI