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Es handelt sich um etwa 30 x 50 cm große, einlagige und gefärbte Vliese aus gewichtsmäßig überwiegenden Zellstofffasern (mehr als 50 GHT), synthetischen Chemiefasern und chemischen Zusatzstoffen. Die Erzeugnisse werden im medizinischen Bereich verwendet. Sie dienen als Saugeinlagen und nehmen das beim Sterilisationsprozess entstehende Kondenzwasser auf. Die Erzeugnisse haben ein Quadratmetergewicht von mehr als 25 g. 1000 Einlagen sind in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, in rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g" in die Unterposition 4803 00 39 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
Es handelt sich um ein einlagiges Vlies aus nicht versponnenen Fasern mit einer den Gewirken ähnlichen Oberflächenstruktur mit einem Quadratmetergewicht von etwa 60 g. Es besteht nach den Angaben der Antragstellerin aus Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Chemiefasern aus regenerierter Cellulose. Das Vlies soll zu Feuchttüchern zur Verwendung im sanitären Bereich (z. B. feuchtes Toilettenpapier) weiterverarbeitet werden. Die Ware wird in Rollen mit einer Breite von etwa 100 cm eingeführt. Abbildung siehe Anlage (Probenabschnitt der Ware). Derartige Erzeugnisse gehören als "Vliese aus Zellstoffasern, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder mehr, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zum TARIC-Code 4803 00 39 00, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch den Papierhalbstoff bestimmt wird.
Es handelt sich um rechteckige, etwa 75 x 75 cm bis 120 x 140 cm große Zuschnitte, bestehend aus einem einlagigen, gekreppten Vlies aus gewichtsmäßig überwiegenden Zellstofffasern (mehr als 50 GHT) und Polyesterfasern. Die Zuschnitte sind auf den Oberflächen entweder blau oder grün gefärbt. Die Erzeugnisse haben jeweils ein Quadratmetergewicht von mehr als 25 g. Jeweils ein blauer und ein grüner Zuschnitt werden gemeinsam zum Verpacken medizinischer Güter (z. B. Instrumentensiebe oder Wäsche) verwendet. Dazu sind jeweils 50 bzw. 100 blaue und grüne Zuschnitte abwechselnd in einem Karton gestapelt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt und auf der Oberfläche gefärbt, in Bogen, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 g" zur Unterposition 4803 00 39 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Gewicht) durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
Es handelt sich um ein weiches, einlagiges Flächenerzeugnis aus Vlies aus gewichtsmäßig vorherrschenden Zellstofffasern aus Nadelholz und aus künstlichen Chemiefasern mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g. Das etwa 37 cm breite Vlies, das sich anhand der Querperforation in 150 Blätter (Format laut Angaben des Antragsstellers: 36,5 x 24,0 cm) abreißen lässt, ist auf eine Papphülse aufgerollt und dient zum Einwickeln und Frischhalten von Lebensmitteln. Jede Rolle ist in einer bedruckten und mit einem mit produktbezogenen Informationen bedruckten Aufkleber versehenen Kunststofftüte verpackt. Jeweils 10 Rollen befinden sich in einem Karton. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Vliese aus Zellstofffasern auch perforiert, in Rollen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g" zur Codenummer 4803 00 39 00 0 des Zolltarifs, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
Sogenannte Stericlin Bogenverpackungen Vlies (Artikel-Nr. 3FVLI330* + 350*): Es handelt sich um einlagige, gekreppte und gefärbte Vliese aus gewichtsmäßig überwiegenden Zellstofffasern (mehr als 50 GHT) und Polyesterfasern. Sie dienen der Verpackung von medizinischen Gütern. Die Erzeugnisse haben ein Quadratmetergewicht von mehr als 25 g und sind in quadratischen Bogen erhältlich (Größen von 50 x 50 cm bis 140 x 140 cm). Sie sind zu 100, 200 oder 500 Bogen in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, in quadratischen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g" zur Unterposition 4803 00 39 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch die Zellstofffasern bestimmt wird.