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1 Ergebnisse für "4804398000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

480439800080andere6%
DE19903/09-54804398000

Bei dem als "Flooring Papier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach der vorliegenden Warenprobe, dem Untersuchungsergebnis und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um ein Papier, - weder gestrichen noch überzogen, - mit einem Aschegehalt von etwa 0,15 GHT, - mit einem Berstdruckindex von 2,74 kPa · m²/g, - mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an gebleichtem Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 65 GHT, - mit einem Quadratmetergewicht von 36 g, - in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm als auch in rechteckigen oder quadratischen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, - zur Verwendung als Trägerpapier bei der Möbel- und Laminatbodenherstellung. Derartige Waren gehören als "andere Kraftpapiere, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, gebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von weniger als 80 GHT der Gesamtfasermenge, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm als auch in rechteckigen oder quadratischen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803" zur Codenummer 4804 3980 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DE19903/09-74804398000

Bei dem als "Flooring Papier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach der vorliegenden Warenprobe, dem Untersuchungsergebnis und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um ein Papier, - weder gestrichen noch überzogen, - mit einem Aschegehalt von etwa 0,15 GHT, - mit einem Berstdruckindex von 2,65 kPa · m²/g, - mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an gebleichtem Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 65 GHT, - mit einem Quadratmetergewicht von 20 g, - in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm als auch in rechteckigen oder quadratischen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, - zur Verwendung als Trägerpapier bei der Möbel- und Laminatbodenherstellung. Derartige Waren gehören als "andere Kraftpapiere, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, gebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von weniger als 80 GHT der Gesamtfasermenge, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm als auch in rechteckigen oder quadratischen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803" zur Codenummer 4804 3980 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DEBTI12062/18-14804318000

Es handelt sich nach dem Untersuchungsergebnis um in der Masse schwarz gefärbtes Papier aus ungebleichtem Sulfatzellstoff aus Laub- und Nadelholz, mit einem Quadratmetergewicht von 145 g und einer Berstfestigkeit nach Mullen von weniger als 475,667 kPa (somit kein Kraftliner). Der Gehalt an Sulfatzellstoff aus Nadelholz beträgt im Hinblick auf die Gesamtfasermenge weniger als 80 GHT. Es ist weder gestrichen noch überzogen, wird in Fotostudios als Fotohintergrund verwendet und in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm eingeführt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803, andere als Kraftliner oder Kraftsackpapier, ungebleicht, andere als mit einem Gehalt an Sulfatzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge" zum TARIC-Code 4804 31 80 00.

DEBTI33409/21-14804395100

Es handelt sich bei der Probe und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um weißes, wolkig schwach durchscheinendes, maschinenglattes, nicht gestrichenes Papier aus Sulfatzellstoff mit einem Gehalt an Sulfatzellstoff aus Holz von mehr als 80 GHT der Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von 35 g, einem Weißgrad von etwa 80 %, einem Aschegehalt von weniger als 1 GHT und einem Berstdruckindex von mehr als 2,5 kPa.m²/g. Das Papier wird in Rollen mit einer Breite von 115 cm geliefert. Derartige Waren gehören als "andere Kraftpapiere, weder gestrichen noch überzogen, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger, gebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge, in der Masse einheitlich gebleicht, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803 zum TARIC-Code 4804 39 51 00.

DE20240/13-14804395100

Bei dem als "Overlaypapier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach der vorliegenden Warenprobe, dem Untersuchungsergebnis und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um - einen weißen, wolkig schwach durchscheinenden Probenabschnitt, - aus gebleichtem Nadelholzzellstoff, - mit einem Quadratmetergewicht von etwa 29 g (nicht klimatisiert), - einem Aschegehalt von weniger als 3 GHT und - einem Berstdruckindex von mehr als 2,5 kPa.m²/g, - einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge, - in Rollen mit einer Breite von 207 cm. Derartige Waren gehören als "andere Kraftpapiere, weder gestrichen noch überzogen, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger, gebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge, in der Masse einheitlich gebleicht, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Codenummer 4804 39 51 00 0 des Zolltarifs.

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