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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEBTI33858/23-148055000

Es handelt sich um Papier aus einem Fasergemisch aus nicht gebleichtem Halbstoff, bestehend aus mehr als 95 GHT Bauwollfasern aus Abfällen der Textilindustrie, kein Zellstoff enthaltend (nach den Angaben des Antragstellers). Das graublaue Papier ist weder gestrichen noch überzogen und hat ein Quadratmetergewicht von 200 bis 350 g. Es wird in quadratischen oder rechteckigen Bogen mit Breiten und Längen von 60 bis 450 cm gehandelt. Abbildung einer Probe siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den Positionen 4801 bis 4804 genannte Papiere, weder gestrichen noch überzogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, andere als in den Unterpositionen 4805 11 bis 4805 40 genannte Papiere, Filzpapier" zur Unterposition 4805 50 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI13206/23-148055000

Es handelt sich um Papier aus einem Fasergemisch aus nicht gebleichtem Halbstoff, bestehend deutlich überwiegend aus Bauwollfasern aus Abfällen der Textilindustrie und keinem Kraftzellstoff (Angaben des Antragstellers) und somit nicht aus überwiegend mechanisch bzw. chemisch-mechanisch aufbereitetem Zellstoff. Das graublaue Papier ist weder gestrichen noch überzogen und hat ein Quadratmetergewicht von 200 bis 350 g. Es wird in Rollen mit einer Rollenbreite von mehr als 36 cm gehandelt. Abbildung einer Probe siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den Positionen 4801 bis 4804 genannte Papiere, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, andere als in den Unterpositionen 4805 11 bis 4805 40 genannte Papiere, Filzpapier" zur Unterposition 4805 50 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI13255/23-148055000

Es handelt sich um Papier aus einem Fasergemisch aus nicht gebleichtem Halbstoff, bestehend deutlich überwiegend aus Bauwollfasern aus Abfällen der Textilindustrie und weniger als 80 GHT aus Kraftzellstoff (Angaben des Antragstellers) und somit nicht aus überwiegend mechanisch bzw. chemisch-mechanisch aufbereitetem Zellstoff. Das matte graublaue Papier ist weder gestrichen noch überzogen und hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g. Es wird in Rollen mit einer Rollenbreite von mehr als 36 cm gehandelt. Abbildung einer Probe siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den Positionen 4801 bis 4804 genannte Papiere, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, andere als in den Unterpositionen 4805 11 bis 4805 40 genannte Papiere, Filzpapier" zur Unterposition 4805 50 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DE9805/12-14805300000

Bei dem als "Packseide in Bögen" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis um einseitig glattes, weder gestrichenes noch überzogenes Papier aus ungebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt ans Sulfitzellstoff aus Holz von mehr als 40 GHT, einem Aschegehalt von weniger als 8 GHT und einem Berstdruckindex nach Mullen von mehr als 1,47 kPa x qm/g. Das Papier wird in Bogen eingeführt, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen. Derartige Waren gehören als "andere Papiere und Pappen als die der in den Positionen 4801 bis 4804 genannten Art, weder gestrichen noch überzogen, in Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, kein Wellenpapier, kein Testliner, Sulfitpackpapier" zur Codenummer 4805 30 00 00 0 des Zolltarifs.

AT2015/00035995043090

TFT-LCD Monitor (Baugruppe): Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 9504 bestimmt; - bestehend aus: - 50" Farbdisplay TFT-LCD-Modul, - integriertem LCD-Elektronik-Kit, mit einer elektronischen Platine mit mehr als Kontrollelektronik nur für die Pixel-Adressierung, Hintergrundbeleuchtung, LVDS Interface, einer Invertereinheit, diversen Schnittstellen (VGA- und DVI-Anschluss) und einem speziellen Netzteilstecker als Stromversorgungsanschluss, - einem Metallchassis mit Einbaumontagevorrichtungen (gerätespezifischer Einbaurahmen ausschließlich zum Einbau in Spielautomaten vorgerichtet). Die beim Import bereits zusammengebauten, erkennbaren Teile von Geldspielautomaten in Form von 50“ TFT-LCD Modulen mit LCD-Elektronik und gerätespezifischem Einbaurahmen, stammen von diversen Herstellern und liegen in verschiedenen Ausführungen und Abmessungen vor, und umfassen die Teilenummern: 400550001-400550099.

TARIC-Nomenklatur

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1 095 HS4

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