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1 Ergebnisse für "4805932000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

480593200080aus wiederaufbereitetem Papier6%
DE4031/16-14805932000

Bei der als "Graukarton aus Altpapier min. 225g/qm" bezeichneten Ware handelt es sich um Bogen aus grauer Pappe (Format DIN A4) aus mechanischem, chemischem (weniger als 80 GHT) und/oder halbchemischem (weniger als 65 GHT) Halbstoff aus Holz (überwiegend aus Altpapier hergestellt). Sie sind ungebleicht, beidseitig maschinenglatt, weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, haben ein Quadratmetergewicht von 554 g, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 %, eine Dicke von mehr als 254 Mikrometer und weisen einen Berstdruck nach Mullen von weniger als 2 kPa qm/g auf. Derartige Waren in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, gehören als "andere Pappen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 225 g, aus wiederaufbereitetem Papier" zum TARIC-Code 4805 9320 00.

DEK/1986/08-14805932000

Bei der als "Graukarton aus Altpapier min. 225g/qm" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um drei Probenabschnitte aus grauer Pappe (Format DIN A4) aus mechanischem, chemischem (weniger als 80 GHT) und/oder halbchemischem (weniger als 65 GHT) Halbstoff aus Holz (überwiegend aus Altpapier hergestellt) in Bogen (112 x 142 cm). Sie ist ungebleicht, beidseitig maschinenglatt, weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, hat ein Quadratmetergewicht von 554 g, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 %, eine Dicke von mehr als 254 ì (Mikron) und weist einen Berstdruck nach Mullen von weniger als 2 kPa qm/g auf. Derartige Waren in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, gehören als "andere Pappen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 225 g, aus wieder aufbereitetem Papier" zur Codenummer 4805 9320 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

AT2013/0001894805938000

Musterbogen aus Papier - mit den Ausmaßen von ca. 42,5 x 30 cm und einer Stärke von ca. 1,4 mm (wird laut Firmenangaben in Rollenform gehandelt), - bestehend aus 100 % gebleichtem Nadelholzsulfitzellstoff, - beidseitig weder gestrichen noch überzogen, - mit einem Gewicht von 466 g/m² (nicht klimatisiert). (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI29787/23-148059320

Es handelt sich um Bogen aus grauer Pappe (Format DIN A4) aus mechanischem, chemischem (weniger als 80 GHT) und/oder halbchemischem (weniger als 65 GHT) Halbstoff aus Holz (überwiegend aus Altpapier hergestellt). Sie sind ungebleicht, beidseitig maschinenglatt, weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, haben ein Quadratmetergewicht zwischen 350 und 980 g, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 %, eine Dicke von mehr als 254 Mikrometer und weisen einen Berstdruck nach Mullen von weniger als 2 kPa qm/g auf. Derartige Waren in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, gehören als "andere Pappen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 225 g, aus wiederaufbereitetem Papier" zur Unterposition 4805 9320 der Kombinierten Nomenklatur.

DE9805/12-14805300000

Bei dem als "Packseide in Bögen" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis um einseitig glattes, weder gestrichenes noch überzogenes Papier aus ungebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt ans Sulfitzellstoff aus Holz von mehr als 40 GHT, einem Aschegehalt von weniger als 8 GHT und einem Berstdruckindex nach Mullen von mehr als 1,47 kPa x qm/g. Das Papier wird in Bogen eingeführt, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen. Derartige Waren gehören als "andere Papiere und Pappen als die der in den Positionen 4801 bis 4804 genannten Art, weder gestrichen noch überzogen, in Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, kein Wellenpapier, kein Testliner, Sulfitpackpapier" zur Codenummer 4805 30 00 00 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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