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1 Ergebnisse für "4805938000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

480593800080andere6%
AT2013/0001894805938000

Musterbogen aus Papier - mit den Ausmaßen von ca. 42,5 x 30 cm und einer Stärke von ca. 1,4 mm (wird laut Firmenangaben in Rollenform gehandelt), - bestehend aus 100 % gebleichtem Nadelholzsulfitzellstoff, - beidseitig weder gestrichen noch überzogen, - mit einem Gewicht von 466 g/m² (nicht klimatisiert). (Abbildung siehe Anlage)

DE4031/16-14805932000

Bei der als "Graukarton aus Altpapier min. 225g/qm" bezeichneten Ware handelt es sich um Bogen aus grauer Pappe (Format DIN A4) aus mechanischem, chemischem (weniger als 80 GHT) und/oder halbchemischem (weniger als 65 GHT) Halbstoff aus Holz (überwiegend aus Altpapier hergestellt). Sie sind ungebleicht, beidseitig maschinenglatt, weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, haben ein Quadratmetergewicht von 554 g, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 %, eine Dicke von mehr als 254 Mikrometer und weisen einen Berstdruck nach Mullen von weniger als 2 kPa qm/g auf. Derartige Waren in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, gehören als "andere Pappen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 225 g, aus wiederaufbereitetem Papier" zum TARIC-Code 4805 9320 00.

DEK/1986/08-14805932000

Bei der als "Graukarton aus Altpapier min. 225g/qm" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um drei Probenabschnitte aus grauer Pappe (Format DIN A4) aus mechanischem, chemischem (weniger als 80 GHT) und/oder halbchemischem (weniger als 65 GHT) Halbstoff aus Holz (überwiegend aus Altpapier hergestellt) in Bogen (112 x 142 cm). Sie ist ungebleicht, beidseitig maschinenglatt, weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, hat ein Quadratmetergewicht von 554 g, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 %, eine Dicke von mehr als 254 ì (Mikron) und weist einen Berstdruck nach Mullen von weniger als 2 kPa qm/g auf. Derartige Waren in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, gehören als "andere Pappen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 225 g, aus wieder aufbereitetem Papier" zur Codenummer 4805 9320 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DEBTI16728/23-148059380

Es handelt sich um Papier aus halbgebleichtem oder gebleichtem, chemischen Halbstoff (Sulfat- und Natronzellstoff) aus Holz (weniger als 80 GHT) und aus Fertigungsabfällen aus Papier. Das Papier ist weder gestrichen noch überzogen und hat ein Quadratmetergewicht von mehr als 225 g, einen Weißgrad (Reflektionsfaktor) von weniger als 60 GHT, eine Dicke von mehr als 254 µm und einen Aschegehalt von weniger als 5 GHT. Es wird in quadratischen Bogen gehandelt, die ungefaltet an den Seiten mehr als 36 cm messen. Derartige Waren gehören als "andere als in den Positionen 4801 bis 4804 genannte Papiere, weder gestrichen noch überzogen, in Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, andere als in den Unterpositionen 4805 11 bis 4805 50 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 225 g oder mehr" zur Unterposition 4805 93 80 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI16354/23-148059380

Es handelt es sich um ein Papier für technische Anwendungen, bestehend aus einer Mischung aus gewichtsmäßig vorherrschend, nicht gebleichtem, chemisch aufbereitetem Sulfatzellstoff (weniger als 80 % GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge der Ware), hochfesten synthetischen Spinnstofffasern und geringen Anteilen Zuschlagstoffen (Angaben der Antragstellerin). Das maschinenglatte Erzeugnis mit einem Quadratmetergewicht von 255 g, das sich biegen lässt ohne dabei zu brechen, ist weder gestrichen noch überzogen. Geliefert wird es in Streifen mit einer Breite von mehr als 36 cm, aufgemacht als Rollen. Das Erzeugnis wird vorzugsweise als elektrischer Isolierstoff in technischen Anwendungen (z. B. in Verteiltransformatoren) verwendet. Abbildungen: siehe Anlage.  Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, andere als wiederaufbereitete Papiere" zur Unterposition 4805 9380 der Kombinierten Nomenklatur.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI