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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE5577/15-148064010

Nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein durchscheinendes Pergaminpapier aus gebleichtem Sulfatzellstoff mit einem Quadratmetergewicht von etwa 35 g. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm aufgemacht und wird zur Herstellung von Fensterbriefumschlägen oder Verpackungen verwendet. Derartige Waren gehören als "Pergaminpapiere, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4806 40 10 der Kombinierten Nomenklatur.

DE5578/15-148064010

Nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein in der Masse schwarz-braun gefärbtes Pergaminpapier aus einer Mischung aus gebleichtem und ungebleichtem Sulfatzellstoff mit einem Quadratmetergewicht von etwa 40 g. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm aufgemacht und wird zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen oder als Bastelpapier verwendet. Derartige Waren gehören als "Pergaminpapiere, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4806 40 10 der Kombinierten Nomenklatur.

DE5580/15-148064010

Nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein durchscheinendes Pergaminpapier aus ungebleichtem Sulfatzellstoff mit einem Quadratmetergewicht von etwa 60 g. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm aufgemacht und wird zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen verwendet. Derartige Waren gehören als "Pergaminpapiere, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4806 40 10 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI26695/17-18443999000

Bildtrommeleinheit, sog. OKI Trommel-Kit (VPN: 44064010), im Wesentlichen bestehend aus einer Bildtrommel in einem spezifisch geformten Gehäuse aus Kunststoff mit mechanischen Teilen, hergerichtet zur Aufnahme der Tonerkartusche. Die Trommeleinheit überträgt mittels statischer Aufladung die Tonerpartikel eines Laserdruckers. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8443 bestimmt, nicht von der UPos. (HS) 8443 91 und dem TARIC-Code 8443 9910 00 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

TARIC-Nomenklatur

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1 095 HS4

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