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1 Ergebnisse für "4806401000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

480640100080Pergaminpapier6%
DEBTI18675/17-14808400000

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um gekrepptes Papier aus Sulfatzellstoff. Das Kraftpapier dient dem Verpacken von medizinischen Artikeln. Es wird in quadratischen Bogen eingeführt, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen und zu 250 Stück in einem Karton verpackt sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapier, gekreppt, in Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art, kein Wellpapier" zur Codenummer 4808 40 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI18701/17-14808400000

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um gekrepptes Papier aus Sulfatzellstoff. Das Kraftpapier dient dem Verpacken von medizinischen Artikeln. Es wird in quadratischen Bogen eingeführt, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen und zu 500 Stück in einem Karton verpackt sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapier, gekreppt, in Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art, kein Wellpapier" zur Codenummer 4808 40 00 00 0 des Zolltarifs.

DE5577/15-148064010

Nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein durchscheinendes Pergaminpapier aus gebleichtem Sulfatzellstoff mit einem Quadratmetergewicht von etwa 35 g. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm aufgemacht und wird zur Herstellung von Fensterbriefumschlägen oder Verpackungen verwendet. Derartige Waren gehören als "Pergaminpapiere, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4806 40 10 der Kombinierten Nomenklatur.

DE5578/15-148064010

Nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein in der Masse schwarz-braun gefärbtes Pergaminpapier aus einer Mischung aus gebleichtem und ungebleichtem Sulfatzellstoff mit einem Quadratmetergewicht von etwa 40 g. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm aufgemacht und wird zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen oder als Bastelpapier verwendet. Derartige Waren gehören als "Pergaminpapiere, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4806 40 10 der Kombinierten Nomenklatur.

DE5580/15-148064010

Nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein durchscheinendes Pergaminpapier aus ungebleichtem Sulfatzellstoff mit einem Quadratmetergewicht von etwa 60 g. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm aufgemacht und wird zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen verwendet. Derartige Waren gehören als "Pergaminpapiere, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4806 40 10 der Kombinierten Nomenklatur.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI