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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI14596/26-148070030

Es handelt sich um ein mehrlagiges Erzeugnis, bestehend aus einer Mittellage aus sog. Rippenpappe mit parallel verlaufenden, im Fasergussverfahren hergestellten Rippen aus Altpapier, sowie einer oder zwei Außenlagen aus Papier. Das Erzeugnis wird als Verpackungsmaterial bzw. zur Herstellung von Verpackungsmitteln verwendet und wird in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm eingeführt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm, aus wiederaufbereitetem Papier, auch mit Papier versehen" zur Unterposition 4807 00 30 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI16959/23-148070030

Es handelt sich um ein dreilagiges Erzeugnis, bestehend aus einer Mittellage aus sog. Rippenpappe mit parallel verlaufenden, im Fasergussverfahren hergestellten Rippen aus Altpapier, sowie zwei Außenlagen aus Papier. Das Erzeugnis wird als Verpackungsmaterial bzw. zur Herstellung von Verpackungsmitteln verwendet und wird in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm eingeführt. Derartige Waren gehören als "Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm, aus wiederaufbereitetem Papier, auch mit Papier versehen" zur Unterposition 4807 00 30 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI16954/23-148070030

Es handelt sich um ein dreilagiges Erzeugnis, bestehend aus einer Mittellage aus sog. Rippenpappe mit parallel verlaufenden, im Fasergussverfahren hergestellten Rippen aus Altpapier, sowie zwei Außenlagen aus Papier. Das Erzeugnis wird als Verpackungsmaterial bzw. zur Herstellung von Verpackungsmitteln verwendet und wird in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm eingeführt. Derartige Waren gehören als "Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm, aus wiederaufbereitetem Papier, auch mit Papier versehen" zur Unterposition 4807 00 30 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI16936/23-148070030

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um ein dreilagiges Erzeugnis, bestehend aus einer Mittellage aus sog. Rippenpappe mit parallel verlaufenden, im Fasergussverfahren hergestellten Rippen aus Altpapier, sowie zwei Außenlagen aus Papier. Das Erzeugnis wird als Verpackungsmaterial bzw. zur Herstellung von Verpackungsmitteln verwendet und wird in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm eingeführt. Derartige Waren gehören als "Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm, aus wiederaufbereitetem Papier, auch mit Papier versehen" zur Unterposition 4807 00 30 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI17385/20-148070030

Es handelt sich um ein dreilagiges Erzeugnis, bestehend aus einer Mittellage aus sog. Rippenpappe mit parallel verlaufenden, im Fasergussverfahren hergestellten Rippen aus Altpapier, sowie zwei Außenlagen aus Papier. Das Erzeugnis wird als Verpackungsmaterial bzw. zur Herstellung von Verpackungsmitteln verwendet und wird in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm eingeführt. Derartige Waren gehören als "Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm, aus wiederaufbereitetem Papier, auch mit Papier versehen" zur Unterposition 4807 00 30 der Kombinierten Nomenklatur.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI