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1 Ergebnisse für "4807008000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

480700800080andere6%
AT2010/0007254807008000

Flächenerzeugnis - mit den Ausmaßen von ca. 29,5 x 21 cm (nicht konfektioniert), - dreilagig, - bestehend aus einem der Verstärkung dienenden Drehergewebe aus Kunststoffbändchen auf Polyolefinbasis, welches beidseitig mit einer Papiermasse überzogen ist, - auf einer Seite mit schwarzen Strichen bedruckt, - laut Firmenangaben nicht aus wiederaufbereitetem Papier hergestellt, - die Papiermasse ist wesensbestimmend.

DEK/1883/08-14807008000

Bei der als "MADOCA - Japanpapier-Verbundmaterial" bezeichneten Ware handelt es sich lt. Antragstellerangaben um ein zusammengeklebtes, dreilagiges Erzeugnis in Rollen (Format 0,95 x 10,0 m) oder rechteckigen Bogen (Format 0,95 x 1,85/2,15 m) mit einer jeweiligen Gesamtdicke von 0,2 mm. Die beiden äußeren Lagen bestehen aus sog. Japanpapier, die mittlere Lage aus PET-Kunststofffolie, wobei die Dicke der Kunststofffolie weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses ausmacht. Es wird für die Herstellung von Leuchten, Lampenschirmen, Shoji-Schiebetüren, Rollos oder Flächenvorhängen verwendet. Derartige Waren gehören als "Papier, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, mit Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen, nicht aus wieder aufbereitetem Papier" zur Codenummer 4807 0080 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DEK/970/06-14807008000

Es handelt sich um einen etwa 30 x 21 cm großen und etwa 1 cm dicken Probenabschnitt einer harten, maschinenglatten, mehrlagigen, geklebten, graubraunen Pappe (mit grauer Mittelschicht) aus ungebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Nadelholzzellstoff), mit einem Quadratmetergewicht von etwa 12.740 g (nicht klimatisiert), einer erkennbaren Siebmarkierung, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, keine Altpapierpartikel enthaltend. Nach den Angaben der Antragstellerin ist die Pappe in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen aufgemacht. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Pappen, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, keine Altpapierpartikel enthaltend" zum TARIC-Code 4807 0080 00.

AT2016/0006594907001000

Selbstklebende, nicht entwertete Vignetten zur Anbringung an der Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges, als Nachweis zur Entrichtung der Autobahnbenützungsgebühr für Schweizer Autobahnen. (Angaben laut Antragsteller) „Steuerzeichen, nicht entwertet, gültig und zum Umlauf in dem Land vorgesehen, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen werden“.

DE8367/14-14802000000

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer Kunststofffolie verpackt sind: 1. 700 lose, etwa 8,8 x 8,8 cm große, weiße Zuschnitte aus Papier, bestehend aus hauptsächlich gebleichtem Halbstoff aus Holz, mit einem Quadratmetergewicht von 80 g und einem Aschegehalt von 18 GHT. Die Papiere sind in die unter 2. beschriebene Ware gelegt und sollen als Notizzettel verwendet werden. Ein Papierzuschnitt ist als Deckblatt gestaltet. 2. ein quadratisches, oben geöffnetes Aufbewahrungsbehältnis aus Kunststoff (Abmessungen etwa 9,5 x 9,5 x 9,5 cm), das an einer Seite zusätzlich mit einer Aussparung zur Entnahme der unter 1. genannten Notizzettel ausgestattet ist. Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803" zur Position 4802 des Harmonisierten Systems, da ihr Charakter im Hinblick auf den Wert durch die unter 1. genannte Ware bestimmt wird.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI