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Benzinheckenschere - aus luftgekühltem Zweitakt-Benzinmotor (Leistung: 0,75 kW), Benzintank (600 ml), Drehgriff, 61,5 cm langem Messer, Antivibrationssystem und Benzinpumpe, mit einem Gewicht von 6,2 kg, - zum Schneiden von Hecken. "Von Hand zu führendes Werkzeug mit eingebautem Benzinmotor, keine Kettensäge - sog. Benzinheckenschere"
Warenzusammenstellung, bestehend aus einer zweiteiligen Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche und einem Haushaltsartikel (Metallständer) aus unedlem Metall, sog. "Käse-/Butterglocke, Glas/Chrom, Artikel: 26273", siehe Foto, in Aufmachung für den Einzelverkauf, zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, bestehend aus - einer Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (Käseglocke), in Form einer zylindrigen Glocke mit Griff, die auf einen Glasteller aufgesetzt wird, - - mit einer Höhe von (ohne Griff) ca. 9 cm und einem Durchmesser von ca. 13,5 cm, - einem passgenauen Metallständer aus verchromtem, nichtrostendem Stahl zur Aufbewahrung der Käseglocke, - die Glasware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche bestimmt insbesondere im Hin- blick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Waren- zusammenstellung, - verpackt in einem handelsüblichen Karton.
"Unterkonstruktion für Wasserbett", - aus einem rechteckigen Sockel, im Inneren mit integrierten, kreuzförmigen Stützen und einer sog. Bodenplatte, die auf den Sockel aufgelegt wird und als Auflagefläche für die Matratze (nicht Gegenstand dieser VZTA) dient, aus mit Melaminharz beschichteten Spanplatten (lt. Antragsteller), - in unterschiedlichen Größen und Höhen, - zerlegt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Spanplatten; Unterkonstruktion für Wasserbett"
Freizeitstiefel, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Spinnstoff, - das Oberteil ist großflächig mit Nieten und Strasssteinen verziert, - auf der Innenseite mit einem Reißverschluss ausgestattet, - mit einem ca. 11 cm hohen Keilabsatz, - aufgrund der Gesamtkonzeption nicht für Sportzwecke
Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Art. Globe") - siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - mit Schnürsenkelverschluss und ein Paar Hakenösen, - ohne Schutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, - nach Form, Konzeption und Ausstattung (u.a. Hakenösen) nicht für Sportzwecke geeignet