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1 Ergebnisse für "4810140020"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

481014002080mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 70|g und höchstens 400|g und einem Weißgrad von mehr als 84|% (gemessen nach ISO 2470-1), ohne ohne Multiplexpapiere, –pappen und Kraftpapiere, –pappen6%
DE23420/12-14810140020

Bei dem als "Glossy Hochglanz Fotopapier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis um einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von weniger als 80 GHT, ohne Gehalt an mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff. Es hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weist einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad von mehr als 84% auf. Es wird in ungefalteten Bogen (Format DIN A4) eingeführt, die zu 50 Stück gemeinsam mit bedruckten Papiereinlegern und einem Pappzuschnitt in Kunststofffolie verpackt sind. Derartige Waren gehören als "Papiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen, mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 70 g und höchstens 400 g und einem Weißgrad von mehr als 84 % (gemessen nach ISO 2470-1), ohne Kraftpapiere und -pappen" zum TARIC-Code 4810 14 00 20. Das Papier entspricht nicht der betroffenen Ware, die Gegenstand der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 451/2011 des Rates vom 6. Mai 2011 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von gestrichenem Feinpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China ist.

DEBTI16103/25-14810140080

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um weißes Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfatzellstoff). Das Papier ist einseitig mit anorganischen Stoffen (Siliciumdioxid = SILICA) gestrichen, hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weist einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Die Rückseite ist mit einem Endloslogo bedruckt. Es wird in rechteckigen, etwa 100 x 240 mm großen Bogen eingeführt und ist zu 110 bzw. 500 Stück verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 14 00 80 0 des Zolltarifs.

DEBTI14092/25-14810140080

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend näher beschriebenen, rechteckigen Notizzettel im Format DIN A8, die gemeinsam in einer mit Produktinformationen bedruckten Schiebeschachtel aus Pappe lose verpackt sind: 1. Etwa 900 Zuschnitte aus weißem, beidseitig liniert oder kariert bedrucktem Papier, aus überwiegend chemischen, hauptsächlich gebleichten Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff von weniger als 10 GHT. Es ist beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, hat ein Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, einen Weißgrad von mehr als 60 %,  und eine Dicke von weniger als 225 Mikrometer. 2. Etwa 50 Zuschnitte aus weißem, nicht bedrucktem Papier, aus überwiegend chemischen, hauptsächlich gebleichten Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff von weniger als 10 GHT. Es ist beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, hat ein Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, einen Weißgrad von mehr als 60 %  und eine Dicke von weniger als 225 Mikrometer. 3. Etwa 50 Zuschnitte aus in der Masse farbig gefärbtem, beidseitig liniert bedrucktem Papier. Die Papierzuschnitte sollen beschriftet als Karteikärtchen verwendet werden. Abbildungen siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren von weniger als 10 GHT, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zum TARIC-Code 4810 1400 80.

DEBTI8705/25-14810140080

Es handelt sich um ein beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichenes, auf der Schauseite mit Glitter aus metallisierter Kunststofffolie verziertes Kraftpapier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfat- oder Natronzellstoff). Es hat ein Quadratmetergewicht von 250 g, einen Weißgrad von mehr als 60 % und eine Dicke von weniger als 225 Mikrometer. Das Papier ist rechteckig zugeschnitten, 35 Blatt (Format: DIN A4) sind gemeinsam mit einem mit Produktinformationen bedruckten Papiereinleger in einem Folienbeutel verpackt. - Antragsangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und - pappen, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere, auf der Oberfläche verziert, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von weniger als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zum TARIC-Code 4810 1400 80.

DEBTI16295/25-24810140080

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um weiße Papiere aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfatzellstoff). Die Papiere sind einseitig mit Kaolin und anderen anorganischen Stoffen (Siliciumdioxid = SILICA) gestrichen, haben ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weisen einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Die Rückseite ist mit einem Endloslogo bedruckt. Sie werden in rechteckigen Bogen (Abmessungen: etwa 297 x 420 mm, etwa 210 x 297 mm und etwa 102 x 241 mm) eingeführt und sind zu 110 bzw. 500 Stück verpackt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 1400 80 0 des Zolltarifs.

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