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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE23420/12-14810140020

Bei dem als "Glossy Hochglanz Fotopapier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis um einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von weniger als 80 GHT, ohne Gehalt an mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff. Es hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weist einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad von mehr als 84% auf. Es wird in ungefalteten Bogen (Format DIN A4) eingeführt, die zu 50 Stück gemeinsam mit bedruckten Papiereinlegern und einem Pappzuschnitt in Kunststofffolie verpackt sind. Derartige Waren gehören als "Papiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen, mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 70 g und höchstens 400 g und einem Weißgrad von mehr als 84 % (gemessen nach ISO 2470-1), ohne Kraftpapiere und -pappen" zum TARIC-Code 4810 14 00 20. Das Papier entspricht nicht der betroffenen Ware, die Gegenstand der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 451/2011 des Rates vom 6. Mai 2011 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von gestrichenem Feinpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China ist.

DE14994/11-14810148080

Bei der als "180 gsm glossy photo paper" bezeichneten Ware handelt es sich nach den zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmustern, den ergänzenden Angaben der Antragstellerin und dem Untersuchungsergebnis um weißes, einseitig glänzendes Papier aus gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz (im Sulfatverfahren aufgeschlossen), einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, mit einem Quadratmetergewicht von etwa 180 g, einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 %, einer Dicke von weniger als 225 Mikron, in rechteckigen Bogen (Format DIN A4). Das Papier ist zu 100 Blatt in einer klarsichtigen Kunststofffolientüte in einer mit Produktinformationen bedruckten Schachtel aus Pappe verpackt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 1480 80 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DE14392/11-14810148080

Bei dem als "glänzendes Inkjet-Papier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern, dem Untersuchungsergebnis und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um rechteckige, weiße, einseitig glänzende Bogen aus Papier (Format ungefaltet DIN A4). Das Papier ist einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen und besteht aus chemischem, hauptsächlich gebleichtem Halbstoff aus Holz (Sulfatzellstoff), ohne Gehalt an mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff. Es hat ein Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, weist einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf und hat eine Dicke von 223 Mikron. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 1480 80 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DE14393/11-14810148080

Bei dem als "mattgestrichenes Inkjet-Papier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern, dem Untersuchungsergebnis und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um rechteckige, weiße Bogen aus Papier (Format ungefaltet DIN A4). Das Papier ist einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen und besteht aus chemischem, hauptsächlich gebleichtem Halbstoff aus Holz (Sulfatzellstoff), ohne Gehalt an mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff. Es hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g und weist einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen, kein Rohpapier für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere" zur Codenummer 4810 1480 80 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).

DE12333/11-14810148080

Bei dem als "Fotopapier, Dulin" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmustern, den ergänzenden Angaben der Antragstellerin und dem Untersuchungsergebnis um weißes, einseitig glänzendes Papier aus überwiegend gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz (im Sulfatverfahren aufgeschlossen) und in geringem Umfang (unter 10 GHT) aus mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, mit einem Quadratmetergewicht von etwa 232 g (laut Angaben des Antragstellers in Quadratmetergewichten von 160 g, 210 g und 240 g), einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 %, einer Dicke von etwa 285 Mikron und einem Aschegehalt von mehr als 3 GHT, in rechteckigen Bogen (Formate DIN A4 und 10 x 15 cm). Das Papier ist zu 20 Blatt (Format DIN A4) bzw. 50 Blatt (Format 10 x 15 cm) jeweils gemeinsam mit einem mit Produktinformationen farbig bedruckten Papiereinleger in einer klarsichtigen Kunststofffolientüte verpackt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 1480 80 0 des Elektronischen Zolltarifs.

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