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DEBTI17528/26-148109980

Es handelt sich um rechteckige, mehrlagige Platten (Abmessungen: etwa 125 x 184 cm bis 152 x 305 cm, Dicke: etwa 3,8 mm) mit zwei in Leinwandstruktur geprägte Außenlagen aus weißem, mit einem anorganischen Stoff (Calciumcarbonat) gestrichenem Papier und einem Kern aus zwei Lagen weißem, mit einer Punktmusterung, geprägtem Papier (nicht gewellt) und einer Innenlage aus weißem Papier, die durch Zusammenkleben miteinander verbunden sind. Die Platten haben ein Quadratmetergewicht von mehr als 400 g. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen, anderen Stoffen als Kaolin, gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 1300 bis 4810 3100, andere als Multiplex" zur Unterposition 4810 99 80 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI20924/26-148109980

Es handelt sich um rechteckige, mehrlagige Platten (Abmessungen: etwa 125 x 184 cm bis 152 x 305 cm, Dicke: etwa 2,4 mm) mit zwei Außenlagen aus weißem, mit einem anorganischen Stoff (Calciumcarbonat) gestrichenem Papier und einer Zwischenlage aus weißem, mit einer Punktmusterung geprägtem Papier (nicht gewellt), die durch Zusammenkleben miteinander verbunden worden sind (kein Multiplex). Die Platten haben ein Quadratmetergewicht von mehr als 400 g und einen auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfatzellstoff von weniger als 80 GHT (somit keine Kraftpappe).  Die Platten sind auch in einer Dicke von 3,8 mm und 5,0 mm (Kern aus zwei Lagen geprägtem und einer Innenlage aus weißem Papier) erhältlich. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anderen anorganischen Stoffen als Kaolin gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 1300 bis 4810 3100, andere als Multiplex" zur Unterposition 4810 9980 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI1299/24-1248109980

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um rechteckige Zuschnitte aus beidseitig vollflächig homogen gefärbtem, gewellten Papier (Abmessungen etwa 13 x 20 cm). Beide Seiten sind überwiegend mit anorganischen Stoffen (kein Kaolin) bestrichen. Aufgrund der Bearbeitung bricht das Papier an den Wellentälern leicht auseinander und stellt sich daher nicht als Papier von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papier zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden dar. Insgesamt vier Papierzuschnitte sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebenden Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Holzklammern, Regenbogenpapier, buntem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Watte, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, bunten Federn, Musterbeutelklammern und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-11, DEBTI-1299/24-13 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: gewelltes Papier) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen, anderen Stoffen als Kaolin, gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 13 bis 4810 31, andere als Multiplex" eingereiht.

DEBTI1299/24-1348109980

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um rechteckige Zuschnitte aus vollflächig beidseitig farbig mit einem Regenbogenfarbverlauf bedrucktem Papier (Abmessungen: etwa 11,5 x 20 cm bzw. 2 x 30 cm). Beide Seiten sind überwiegend mit anorganischen Stoffen (kein Kaolin) bestrichen. Aufgrund der Beschaffenheit stellt sich das Papier nicht als Papier von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden dar. Insgesamt vier Papierzuschnitte sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebende Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Regenbogepapier, buntem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, Musterbeutelklammern, bunten Federn und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-12, DEBTI-1299/24-14 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: gewelltes Papier) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen, anderen Stoffen als Kaolin, gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 13 bis 4810 31, andere als Multiplex" eingereiht.

DEBTI2968/23-148109980

Es handelt sich um rechteckige, mehrlagige Platten (Abmessungen: etwa 125 x 184 cm bis 152 x 305 cm, Dicke: etwa 2,4 mm) mit zwei Außenlagen aus weißem, mit einem anorganischen Stoff (Calciumcarbonat) gestrichenem Papier und einer Zwischenlagen aus weißem, mit einer Punktmusterung, geprägtem Papier (nicht gewellt), die durch Zusammenkleben miteinander verbunden worden sind (kein Multiplex). Die Platten haben ein Quadratmetergewicht von mehr als 400 g und einen auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfatzellstoff von weniger als 80 GHT (somit keine Kraftpappe).  Die Platten sind auch in einer Dicke von 3,8 mm (Kern aus zwei Lagen geprägtem und einer Innenlage aus weißem Papier) erhältlich. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen, anderen Stoffen als Kaolin, gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 13 bis 4810 31, andere als Multiplex" zur Unterposition 4810 99 80 der Kombinierten Nomenklatur.

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