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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI7798/26-14811419000

Es handelt sich um ein doppelseitiges Klebeband, bestehend aus einem etwa 18 m langen und etwa 5 mm breiten Streifen aus einem dünnen Papiervlies, das beidseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung auf Basis einer Acrylatklebemasse ausgerüstet ist. Der Streifen ist auf einer Seite mit einem silikonisierten Schutzpapier abgedeckt und auf eine Pappspule aufgerollt. Die Ware ist in einem Kunststofffolienbeutel mit Pappreiter mit Eurolochung verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, selbstklebend, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als in der Unterposition 4811 4120 genannte" zum TARIC-Code 4811 4190 00.

DEBTI46875/25-148114190

Es handelt sich um Streifen aus Papier (Breite etwa 15 mm, Länge etwa 5 m), die auf der Schauseite jeweils einfarbig gefärbt und auf der Rückseite mit einer schwach selbstklebenden Beschichtung auf Kunststoffbasis ausgestattet sind. Die Streifen sind auf einer Papphülse aufgewickelt. Drei Rollen sind gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel mit Eurolochung verpackt. Sie sollen zu Dekorationszwecken (z. B. beim Verpacken von Geschenken oder Dekorieren von Karten) verwendet werden. 15 Pappschachteln (unterschiedliche Verkaufseinheiten) sind in einem Einmal-Verkaufsdisplay aufgemacht (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, überzogen, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, andere als mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen" zur Unterposition 4811 41 90 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI46875/25-348114190

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die in einer bedruckten Pappschachtel mit Eurolochung verpackt sind: 1. Zwei auf einer Papphülse aufgerollte, einseitig schwach selbstklebende, 5 m lange Papierstreifen (Breite jeweils 15 mm, Länge etwa 5 m), die auf der Schauseite einfarbig gefärbt sind. 2. Ein auf einer Papphülse aufgerollter, einseitig schwach selbstklebender, 5 m langer Papierstreifen (Breite: etwa 15 mm, Länge etwa 5 m), der auf der Schauseite mit verschiedenen Mustern (Punkte bzw. Streifen) bedruckt sind. Sie sollen zu Dekorationszwecken (z. B. beim Verpacken von Geschenken oder Dekorieren von Karten) verwendet werden. 15 Pappschachteln (unterschiedliche Verkaufseinheiten) sind in einem Einmal-Verkaufsdisplay aufgemacht (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, überzogen, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, andere als mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen" zur Unterposition 4811 41 90 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI43206/25-14811419000

Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus Papier (Abmessungen: etwa 30,0 x 31,5 cm), die auf einer Seite bedruckt und mit einer Selbstklebeschicht aus Acrylklebstoff ausgerüstet sind. Die andere Seite ist mit einem Trennmittel beschichtet. Eine Vielzahl der Zuschnitte ist auf eine Kunststoffrolle aufgerollt. Die Rolle ist in Kunststofffolie eingewickelt und in einem Kunststofffolienbeutel verpackt. Das Erzeugnis ist dazu bestimmt, in eine Siebdruckmaschine eingesetzt und darin zum Reinigen der Druckträger verwendet zu werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, überzogen, bedruckt, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, andere als in der KN-Unterposition 4811 4120 genannte" zum TARIC-Code 4811 4190 00.

DEBTI38737/25-14811419000

Es handelt sich um einen etwa 48 mm breiten und 10 m langen, auf einer Papprolle aufgewickelten Streifen aus einem flachgekreppten, beigen, mit Kunststoff getränkten Papier, das einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung auf der Basis von Kautschuk und eines Styrol-Acryl-Copolymers (Kunststoff) versehen ist. Das Erzeugnis kann zum Beispiel bei Malerarbeiten zu Abdeckzwecken verwendet werden und ist in klarsichtiger Kunststofffolie verpackt. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, andere als mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen" zur Codenummer 4811 4190 00 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

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