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1 Ergebnisse für "4811490000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

481149000080andere6%
DEBTI1278/26-14811490000

Es handelt sich um aufgerollte Streifen aus Papier (Länge: etwa 200 m, Breite: etwa 60 mm, teilweise auf einer Papphülse). Auf einer Seite ist das Papier gestrichen. Die andere Seite ist mit einem wasserlöslichen Kleber (Gummierung) ausgerüstet.  Das Erzeugnis dient als Klebeband zu Verpackungszwecken. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen oder überzogen, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, andere als selbstklebend" zur Codenummer 4811 49 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI1121/26-14811490000

Es handelt sich um aufgerollte Streifen aus Papier (Länge: etwa 200 m, Breite: etwa 70 mm, auf einer Papphülse). Auf einer Seite ist das Papier gestrichen. Die andere Seite ist mit einem wasserlöslichen Kleber (Gummierung) ausgerüstet. In das Papier sind zur Verstärkung Glasfaserfäden (nach den Angaben des Antragstellers drei Längsfäden und zwei sog. Sinusfäden) eingearbeitet. Das Erzeugnis dient als Klebeband zu Verpackungszwecken. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch das Papier bestimmt wird. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen oder überzogen, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, andere als selbstklebend" zur Codenummer 4811 49 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI1267/26-14811490000

Es handelt sich um aufgerollte Streifen aus Papier (Länge: etwa 200 m, Breite: etwa 70 mm, auf einer Papphülse). Auf einer Seite ist das Papier gestrichen. Die andere Seite ist mit einem wasserlöslichen Kleber (Gummierung) ausgerüstet. Das Papier ist mit drei der Verstärkung dienenden Spinnstofffäden (nach den Angaben der Antragstellerin zwei Längsfäden und einem sog. Sinusfaden) versehen. Das Erzeugnis dient als Klebeband zu Verpackungszwecken. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch das Papier bestimmt wird. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen oder überzogen, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, andere als selbstklebend" zur Codenummer 4811 49 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI9168/25-14811490000

Es handelt sich um einen auf einer Papphülse aufgerollten Streifen aus Papier (Länge: etwa 6000 m, Breite: etwa 5,0 bzw. 5,2 cm). Auf einer Seite ist das Papier gestrichen. Die andere Seite ist mit einem wasserlöslichen Kleber (Gummierung) ausgerüstet. Das Erzeugnis ist mit einer Papierbanderole, die mit einem Endlosmotiv bedruckt ist, verpackt. Das Papier dient zur Herstellung von Postwertzeichen (Briefmarken). Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen oder überzogen, auf der Oberfläche bedruckt, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, andere als selbstklebend" zur Codenummer  4811 49 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI49517/23-14811490000

Bei den als sog. Zigarettenfiltertips bezeichneten Waren handelt es sich um rechteckige Zuschnitte aus Kartonpapier (Format: etwa 5,9 x 1,8 cm), die jeweils an einem Ende fünffach perforiert und am anderen Ende einseitig mit einer etwa 1,3 cm breiten Gummierung versehen sind. Die Zuschnitte sollen mithilfe der Perforationen und der Gummierung zusammengerollt und fixiert werden und als sog. Filter Tips (Filterersatz bei selbstgedrehten Zigaretten zur Verhinderung bzw. Minimierung des Gelangens von Tabak in den Mund) verwendet werden. Sie sind zu 33 Stück in einer mit Produktinformationen bedruckten Schiebeschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, überzogen, in rechteckigen Bogen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art, gummiert, nicht selbstklebend" zum TARIC-Code 4811 49 00 00.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI