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2 Ergebnisse für "4811510000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

481151000010mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen6%
481151000080gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150|g6%
DEBTI31350/25-14811510000

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer Kunststofffolie eingeschweißt sind.   1. 200 quadratische Zuschnitte aus gebleichtem Papier mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g (Abmessungen etwa 9 cm x 9 cm), einseitig bunt bedruckt, die jeweils mit einer dünnen Lage aus Kunststofffolie (weniger als die Hälfte der Gesamtdicke) und einer schwarzen Farbschicht überzogen sind.  2. 24 etwa 8,5 cm lange, einseitig angespitzte Kratzstifte aus Holz. 3. Ein quadratisches Aufbewahrungsbehältnis aus Pappe (Abmessungen geschlossen etwa 9,2 cm x 7,4 cm x 9,3 cm), das im Wesentlichen mit Produktinformationen bedruckt und mit Kunststofffolie überzogen ist. Der Deckel dient durch Knicken und Zusammenstecken als Stiftehalter. Das Behältnis dient zur Aufbewahrung der unter 1. beschriebenen Papierzuschnitte.   Abbildung siehe Anlage.  Derartige Waren gehören als "Papiere, mit Kunststoff überzogen, auf der Oberfläche verziert oder bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, nicht mit einer Klebeschicht versehen, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g" zum TARIC-Code 4811 51 00 00.

DEBTI40732/20-14811510000

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer mit Produktinformationen bedruckten Schachtel aus Pappe verpackt sind: 1. Insgesamt 80 rechteckige, zweifach in Querrichtung perforierte Zuschnitte aus gebleichtem Papier mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g (Format: etwa 10,0 x 15,0 cm). Es ist auf der Vorderseite mit Kunststoff und chemischen Beschichtungen überzogen und auf der Rückseite mit einem Endlosmotiv bedruckt. Jeweils 20 Zuschnitte sind in einem Beutel aus Kunststofffolie verpackt. 2. Zwei Farbbandkassetten, die jeweils einzeln in einem Beutel aus Kunststofffolie verpackt sind. Nach Einsetzen einer unter 2. beschriebenen Farbbandkassette in einem speziellen Drucker können damit genau 40 der unter 1. beschriebenen Zuschnitte im Thermosublimationsverfahren farbig bedruckt werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen oder mit Kunststoff überzogen, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g" zum TARIC-Code 4811 51 00 00, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Wert der unter 1. beschriebenen Papierzuschnitte bestimmt wird.

DEBTI58466/18-14811510000

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einseitig glänzendes Papier aus gebleichtem, mechanischem Papierhalbstoff, mit einem Quadratmetergewicht von 240 g, das einseitig mit Kieselsäure und Polyvinylalkohol (PVA

DE20944/17-14811510000

Es handelt sich bei dem vorgelegten Warenmuster um eine Zusammenstellungen der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam mit einem bedruckten Papiereinleger in einem Tütchen aus Kunststofffolie mit Eurolochung verpackt sind: 1. Insgesamt 15 quadratische Zuschnitte aus weißem, gebleichtem Papier mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g (Format etwa 8,5 x 8,5 cm), die jeweils einseitig bunt bedruckt sowie mit einer dünnen Lage Kunststofffolie und mit einer schwarzen Deckschicht überzogen ist, die mit der unter 2. beschriebenen Ware in freier Gestaltung stellenweise abgekratzt werden soll. 2. Ein etwa 8,5 cm langer, einseitig angespitzter Kratzstift aus Holz. Abbildungen siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, mit Kunststoff überzogen, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in quadratischen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art, nicht mit einer Klebeschicht versehen, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g" zur Codenummer 4811 51 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Menge durch die unter 1. beschriebenen Papierzuschnitte bestimmt wird.

DE20655/15-14811510000

Nach den vorgelegten Warenmustern und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rechteckige, beidseitig glänzende Bogen aus Papier aus gebleichtem Halbstoff (Format DIN A3). Das Papier ist auf beiden Seiten mit einer dünnen Kunststofffolie überzogen, einseitig mit einem Endlosmotiv bedruckt und hat ein Quadratmetergewicht von 251 g. 20 Papierbogen sind gemeinsam mit Beipack (z. B. verschiedensprachige Bedienungsanleitung) in einer klarsichtigen Kunststofffolie und in einem mit warenbezogenen Hinweisen farbig bedruckten Pappkarton verpackt. Derartige Waren gehören als "mit Kunststoff überzogene Papiere, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, nicht mit einer Klebeschicht versehen, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g" zur Codenummer 4811 51 00 00 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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