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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI14588/26-148115900

Es handelt sich um ein dreilagiges Erzeugnis, bestehend aus einer Mittellage aus sog. Rippenpappe mit parallel verlaufenden, im Fasergussverfahren hergestellten Rippen aus Altpapier, einer Außenlage aus Papier und einer Außenlage aus Zellkunststoff, die weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses ausmacht. Das in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen vorliegende Erzeugnis wird als Verpackungsmaterial bzw. zur Herstellung von Verpackungsmitteln verwendet. Beispielhafte Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "mit Kunststoff überzogene Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Unterposition 4811 59 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI40216/25-148115900

Es handelt sich um ein einseitig mit Kunststoff überzogenes, bedrucktes Papier mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g. Die Dicke der Kunststoffschicht macht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses aus. Das Papier wird in Rollen von 64 cm gehandelt und dient nach dem Zuschneiden dem Verpacken von Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, mit Kunststoff überzogen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als in der Unterposition (KN) 4811 51 00 genannte" zur Unterposition 4811 59 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI10378/25-148115900

Es handelt sich um einen rechteckigen Bogen (Format: 590 x 548 mm) aus ungebleichtem Papier, das einseitig mit Kunststoff überzogen ist. Die Kunststoffschicht ist mit verschiedenen Prägungen (z. B. Schriftzug und Symbol für elektronischen Pass) versehen. Die Dicke der Kunststoffschicht macht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses aus. Die Ware dient als Einbandmaterial für Reisepässe. Derartige Waren gehören als "Papiere, mit Kunststoff überzogen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als in der Unterposition (KN) 4811 51 00 genannte" zur Unterposition 4811 59 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI53033/24-148115900

Es handelt sich um Papier mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, das beidseitig dünn mit Silikon (= Kunststoff) beschichtet ist. Die beiden Kunststoffschichten machen weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses aus. Das Papier wird in rechteckigen Bogen eingeführt und wird u. a. in der Lebensmittelindustrie eingesetzt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, mit Kunststoff überzogen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere, in Rollen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g" zur Unterposition 4811 59 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI3750/25-14811590090

Es handelt sich um ein mit Kaolin und Kunststoff beschichtetes Papier mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g. Die Dicke der Kunststoffschicht macht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses aus. Das sog. Freezer Paper wird als aufbügelbares Schnittmusterpapier verwendet und nach dem Zuschneiden des Stoffes rückstandslos wieder abgezogen. Das Papier wird in Rollen mit einer Breite von 80 cm und einer Länge von 10 m gehandelt.  Die Rollen sind in Kunststofffolie eingeschweißt und mit einem bedruckten Produktaufkleber versehen. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "mit Kunststoff überzogene Papiere, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, andere als im TARIC-Code 4811 59 00 20 genannte" zur Codenummer 4811 59 00 90 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI