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1 Ergebnisse für "4811590000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

481159000080andere6%
DEBTI30310/19-14811590000

Es handelt sich um ein einseitig mit Kunststoff überzogenes Papier mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g. Die Dicke der Kunststoffschicht macht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses aus. Das Papier wird in Rollen mit unterschiedlichen Breiten eingeführt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "mit Kunststoff überzogene Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g" zur Codenummer 4811 59 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI54334/18-14811590000

Es handelt sich um etwa 1,25 bzw. 2,5 cm breite und 27,5 m lange, auf Papp- bzw. Kunststoffspule aufgewickelte Streifen aus gekrepptem, mit Kunststoff getränkten weißem bzw. grünem Papier mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g (75 g, Antragstellerangabe). Die Erzeugnisse werden zur Abdeckung von mit Draht gestützen oder verlängerten Stielen von Frisch- oder Trockenblumen verwendet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, getränkt, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit Kunststoff getränkte Papiere, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150g" zum TARIC-Code 4811 59 00 00.

DEBTI48247/18-14811590000

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um rechteckige, etwa 38,0 x 50,0 cm große Bogen aus Papier, dessen eine Seite mit einer dünnen Kunststofffolie überzogen und dessen andere Seite im Wesentlichen mit Abbildungen von zwei Schuhsohlenprofilen bedruckt ist (Quadratmetergewicht etwa 76 g, nicht klimatisiert). Die Bogen werden in Autowerkstätten zum Schutz von Autoteppichböden vor Verunreinigungen verwendet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, mit Kunststoff überzogen, auf der Oberfläche bedruckt, in rechteckigen Bogen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g" zum TARIC-Code 4811 59 00 00.

DEBTI44062/18-14811590000

Es handelt sich um ein Set, bestehend aus: 1. Zwei rechteckige Zuschnitte aus ungebleichtem Kartonpapier (Format etwa 11,0 x 15,1 cm), die jeweils einseitig bunt bedruckt sowie mit einer Lage Kunststofffolie überzogen sind, die augenscheinlich jeweils weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses ausmacht und mit einer schwarzen Deckschicht überzogen ist, die mit der unter 3. beschriebenen Ware abgekratzt werden soll. 2. Ein rechteckiger Zuschnitt aus Kartonpapier (Format etwa 11,5 x 15,2 cm), der jeweils in den Umrisslinien verschiedener Tiermotive (z. B. Giraffe, Pferd) vorgestanzt sind. Nach dem Herausdrücken der Stanzlinge soll der Bogen auf die unter 1. beschriebenen Waren gelegt und somit als Kratzschablone verwendet werden. 3. Ein etwa 14,0 cm langer an einem Ende spitz zulaufender Stift aus Bambus. Die Waren befinden sich gemeinsam in einem Beutel aus Kunststofffolie und sind in einem Umschlag mit Eurolochung aus bedruckter Pappe für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Waren gehören als "mit Kunststoff überzogene Papiere, nicht mit einer Klebeschicht versehen, nicht gebleicht, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, keine Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Codenummer 4811 59 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang und der Bedeutung für die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Waren bestimmt wird.

DEBTI41573/18-14811590000

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin sowie nach der zur Veranschaulichung vorgelegten Warenprobe um ungebleichtes Papier mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, das beidseitig mit Kunststoff beschichtet worden ist. Die beiden Kunststoffschichten machen weniger als die Hälfte der Gesamtdicke der Erzeugnisse aus. Das Papier ist Rollen mit einer Breite von etwa 75,0 mm aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, überzogen, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit Kunststoff gestrichene Papiere, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere, andere als die der KN-Unterposition 4811 51 00" zur Codenummer 4811 59 00 00 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI