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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI49272/25-248119000

Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus Papier (Format: etwa 17,5 x 7,5 cm), die einseitig im Wesentlichen mit einer schwarzen Musterung (etwa 4,2 cm breit) sowie fünf Feldern zum Beschriften wie z. B. Datum, Sealing Machine bedruckt sind. Der eigentliche Zweck der Ware ist die Überprüfung von Siegelgeräten, die Musterung zeigt dabei eventuelle Unregelmäßigkeiten und Beschädigungen in der Siegelnaht an. Die Aufdrucke wie Datum usw. sind ergänzend bzw. untergeordneter Art. 250 Stück sind in einer Pappschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, auf der Oberfläche bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Unterposition 4811 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI48724/25-148119000

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um ein luftgelegtes Vlies (sog. Airlaid) aus mit Bindemitteln (z. B. Polymerdispersion) getränkten und verfestigten Zellulosefasern aus Nadelholz. Das Erzeugnis wird in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen gehandelt und soll durch Zuschneiden und Aufrollen zu Zigarettenfiltern weiterverarbeitet werden.  Derartige Waren gehören als "andere Vliese aus Zellstofffasern, getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als die der in den Unterpositionen 4811 10 bis 4811 60 genannten Art" zur Unterposition 4811 90 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI49322/25-148119000

Es handelt sich um weder gestrichenes noch überzogenes Kartonpapier in rechteckigen Bogen in den Abmessungen von etwa 17,4 cm x 24,5 cm. Das Papier ist auf der Oberfläche (Schauseite) mit einer Schicht aus Glitter aus Kunststoff in vier verschiedenen Farben verziert.  Die vier Bogen sind gemeinsam mit weiteren Waren (Wackelaugen, Glitterbandrollen, Glitter Moosgummi, Eva-Formen, Eva-Glitter-Aufkleber, Glitter-Moosgummi MOSAIK, Pfeifenreiniger, Glitter Flakes, Glitter Pulver und Pompons) in einer Schachtel verpackt. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten oder zu Dekorationszwecken verwendet werden. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „andere Papiere und Pappen, auf der Oberfläche verziert, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, keine Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Unterposition 4811 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI33158/25-148119000

Es handelt sich um ein Vlies aus einem Fasergemisch, bestehend aus Zellulosefasern aus Nadelholz (gewichtsmäßig überwiegend), Glasfasern, Nitrilkautschuk und Farbstoffen. Das Vlies ist einseitig mit einem Endlosmotiv (Produktbezeichnung und Firmenlogo) bedruckt und liegt in Bogen oder Rollen unterschiedlicher Dicken vor. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den Unterpositionen (KN) 4811 1000 bis 4811 6000 genannte Vliese aus Zellstofffasern, auf der Oberfläche bedruckt, in Rollen oder in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Unterposition  4811 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI32807/25-14811900090

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem Polybeutel mit Einleger verpackt sind: 1. 100 rechteckige Karteikarten aus Papier (Maße: etwa 7,5 x 12,5 cm).      Diese sind jeweils einseitig mit Linien für handschriftliche Eintragungen bedruckt. 2. Fünf Register aus durchsichtiger Kunststofffolie (Maße: etwa 7,9 x 13,2 cm).      Diese weisen jeweils am oberen Rand einen überstehenden Reiter auf und dienen als      Sortierhilfe für die unter 1. beschriebenen Karteikarten. 3. Eine farbige Klappdeckelschachtel aus Kunststofffolie.     Der Deckel ist mit einer gummielastischen Spinnstoffschlaufe versehen.     Die Ware dient der Aufbewahrung der unter 1. und 2. beschriebenen Waren. Die Zusammenstellung dient der geordneten Bereitstellung und Aufbewahrung von Karteikarten. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, auf der Oberfläche bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zum TARIC-Code 4811 90 00 90.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI