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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI41688/20-14816900090

Es handelt sich um eine Zusammenstellung, bestehend aus 100 Blatt DIN A4 Kohlepapier und fünf Prägestiften mit unterschiedlich dicken Spitzen (Einrückungspunktstifte). Mit Hilfe des Kohlepapiers und der Prägestifte können z. B. Muster oder Zeichnungen auf Oberflächen wie z. B. Papier, Holz, Leinwand, Keramik übertragen werden. Aufgrund des einfachen Herstellungsprozesses ist eine Einreihung in die Position 9503 ausgeschlossen. Das Set ist mit schwarzem oder blauem Kohlepapier erhältlich und in einem Papierumschlag mit Produktinformation für den Einzelverkauf verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Kohlepapiere" zum TARIC-Code 4816 90 00 90, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter in Bezug auf den Umfang / Menge des Kohlepapiers bestimmt wird.

DEBTI49272/25-248119000

Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus Papier (Format: etwa 17,5 x 7,5 cm), die einseitig im Wesentlichen mit einer schwarzen Musterung (etwa 4,2 cm breit) sowie fünf Feldern zum Beschriften wie z. B. Datum, Sealing Machine bedruckt sind. Der eigentliche Zweck der Ware ist die Überprüfung von Siegelgeräten, die Musterung zeigt dabei eventuelle Unregelmäßigkeiten und Beschädigungen in der Siegelnaht an. Die Aufdrucke wie Datum usw. sind ergänzend bzw. untergeordneter Art. 250 Stück sind in einer Pappschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, auf der Oberfläche bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Unterposition 4811 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI47197/25-148189090

Es handelt sich um etwa 40 cm x 30 cm große Tücher aus einem Vlies aus Zellstoff. Die Tücher sind einseitig musterbildend geprägt und weisen abgerundete Ecken auf. Sie sind y-förmig eingeschnitten und mit einer dreieckigen Aussparung versehen. Die Erzeugnisse werden z. B. in der Physiotherapie, in Massagepraxen oder medizinischen Einrichtungen als hygienische Gesichtsunterlagen für Patienten und zum hygienischen Schutz der Liegeflächen verwendet. Jeweils 100 Stück sind gemeinsam in einer Verpackung und 1000 Stück in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung in die Position 3005 kommt nicht in Betracht, da die Tücher weder eindeutig zu medizinischen Zwecken aufgemacht sind, noch sich als Binden oder ähnliche Waren darstellen.  Derartige Erzeugnisse gehören als "Betttücher und ähnliche Waren zu hygienischen Zwecken, aus Vliesen aus Zellstofffasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zur Unterposition 4818 9090 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI50068/25-14819600000

Es handelt sich bei dem sog. Tisch-Organizer um ein etwa 21 x 16 x 9 cm cm großes oben offenes Behältnis mit einem Korpus (sog. Formkörper) aus Pappe. Die Pappe ist an den Außenseiten mit Leder, der Boden sowie die abgeteilten Fächern sind mit Gewebe aus Spinnstoff überzogen. Der Organizer ist oben in vier verschieden große Einsteckfächer unterteilt, einem lose eingesetzten Kästchen sowie mit einer darunterliegenden, ausziehbaren Schublade ausgestattet. Die Ware wird zur Aufbewahrung von verschiedenen Büroartikeln (z. B. Stiften, Büroklammern o. ä.) verwendet. Sie ist in einem Polybeutel verpackt. Abbildungen siehe Anlagen. Derartige Waren gehören als "Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art" zum TARIC-Code 4819 60 00 00.

DEBTI43327/25-14818909000

Es handelt sich um zweilagige Flächenerzeugnisse (Abmessungen unter anderem etwa 80 x 210 cm bzw. 100 x 210 cm bzw. 110 x 210 cm bzw. 120 x 210 cm) mit folgendem Aufbau: - eine Lage aus einem Vlies aus Zellstofffasern (Tissue) und - eine Lage aus einer dünneren Kunststofffolie. Zusätzlich sind zwischen diesen Lagen je nach Ausführung 17 bzw. 48 bzw. 50 blaue Spinnstofffäden in regelmäßigen bzw. unregelmäßigen Abständen parallel zur Längsrichtung eingearbeitet. Die sog. Trageschutzlaken werden im medizinischen Bereich und von Rettungsdiensten zum einmaligen Gebrauch zum Abdecken von Liegen und Tragen verwendet. Sie sind jeweils zu 25 Stück in einem sog. Pack zusammengefasst. Vier solcher Packs sind in einem Karton aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den Betttüchern ähnliche Ware aus Vliesen aus Zellstofffasern zu medizinischen oder hygienischen Zwecken, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zum TARIC-Code 4818 90 90 00.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI