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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEM/4817/08-18522904990

Platine für Videogeräte - aus einer mit monolithischen integrierten Schaltungen (Servotreiber, Microcontroller, digitalem Signalprozessor) und weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung mit Anschlüssen, - erkennbar ausschließlich zum Einbau in einen DVD/Videokassetten-Rekorder bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Videogeräte der Position 8521 bestimmt, zusammen- gesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)"

DEF/4817/08-16912005000

Keramisches Geschirr, sog. "Obstschale mit Fuß, Nostalgie, Artikel: 26617", siehe Foto, - runde, weiße, glasierte, am oberen Rand durchbrochen gearbeitete Schale mit einem Durchmesser von ca. 25 cm und einer Höhe von ca. 21 cm, - auf einem ebenfalls durchbrochen gearbeiteten Fuß, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der augenscheinlichen Untersuchung handelt es sich um Steingut (hellcremefarbener Scherben, feinkörniges, gleichmäßiges Gefüge, inhomogene Bestandteile nicht mit dem bloßen Auge erkennbar, matte Bruchfläche, nicht lichtdurchlässig, nicht ritzbar, haftet an der Zunge), - zur Verwendung als Schale, - die Verwendung als Gebrauchsgegenstand wird durch die Form und die Verzierung nicht eingeschränkt, somit keine Zuweisung als Ziergegenstand zur Pos. 6913.

DEM/4817/07-14419009000

Grillzange, - aus zwei v-förmig verbundenen Holzschenkeln, aus Buchenholz (lt. Antragsteller), Länge ca. 32 cm, - zur Verwendung in der Küche oder beim Grillen. Abbildung siehe Anlage. "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, nicht aus tropischem Holz im Sinne der ZAnm 2 zu Kap 44; Grillzange"

DEF/4817/07-163079099

Andere konfektionierte Spinnstoffware, sog. Innenhaube für Combitainer Classic X weiss, Artikel 327-0100, siehe Foto, - aus 0,7 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - dient der Innenausstattung eines Gitterrollcontainers, der nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft ist, - dreidimensional entsprechend der Form und Größe des Gitterrollcontainers gestaltet, damit keine flache Plane der Position 6306, - in den Abmessungen: Höhe: ca. 135 cm, Breite: 72 cm, Tiefe: 81 cm, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung, mit zwei Knebelverschlüssen zu schließen, - an den anderen drei Seiten jeweils oben 16 cm umgeschlagen und mit je einem Knebelverschluss zur Befestigung an dem Container ausgestattet, - mit einem angenähten, ebenfalls dreidimensional gestalteten Gewebezuschnitt (Höhe: ca. 13 cm, Breite: 72 cm, Tiefe: 81 cm) der als "Dach" zur Bedeckung des Containers dient, - auf der Unterseite geschlossen, - durch Zusammennähen zugeschnittener Teile konfektioniert, - nicht handgearbeitet.

DEF/4817/06-142021219

Kosmetikkoffer, sog. Beauty Case Alu schwarz, Art. 84246, siehe Foto, - mit einer Außenseite aus noppenartig geprägten Kunststofffolien, -- auf einer Unterkonstruktion aus entsprechend zugeschnittenen Holzfaserplatten aufgeklebt, - mit einem Rahmen aus augenscheinlich Aluminium, - mit Eckverstärkungen aus Kunststoff, - mit einem Handtragegriff aus Kunststoff auf dem Deckel, - mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - mit einem abschließbaren Bügelschloss, - mit einem aufklappbaren Deckel, - an der Innenseite des Deckels mit einem Spiegel ausgestattet, - innen mit Spinnstoffen ausgekleidet, - mit einem angenähten Einsteckfach mit elastischem Band am oberen Rand ausgestattet, - mit einer Größe von ca. 27 x 22 x 21 cm.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI