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1 Ergebnisse für "4817200000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

481720000080Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten6%
DEBTI17844/22-14817200000

Es handelt sich um eine Klappkarte aus Kartonpapier (Format etwa 12,6 x 8,7 cm, einmal auf etwa 6,3 x 8,7 cm gefalzt). Die Karte ist beidseitig jeweils mit der Darstellung einer Comicfigur farbig bedruckt. Die linke Innenseite ist zusätzlich mit fünf Schreiblinien zum handschriftlichen Beschreiben bedruckt. Im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware sind die Aufdrucke nur nebensächlicher Art. Die Klappkarte ist gemeinsam mit einer Pop-Up-Karte (siehe DEBTI-17844/22-2), zwei Stickerbogen (siehe DEBTI-17844/22-3), zwei Schreibzetteln (siehe DEBTI-17844/22-4), einer Sammelkarte (siehe DEBTI-17844/22-5) und zwei Briefumschlägen (siehe DEBTI-17844/22-6) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier" zur Codenummer 4817 20 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI17851/22-14817200000

Es handelt sich um eine Klappkarte aus Kartonpapier (Format etwa 12,6 x 8,7 cm, einmal auf etwa 6,3 x 8,7 cm gefalzt). Die Karte ist beidseitig jeweils mit der Darstellung einer Comicfigur farbig bedruckt. Die linke Innenseite ist zusätzlich mit fünf Schreiblinien zum handschriftlichen Beschreiben bedruckt. Im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware sind die Aufdrucke nur nebensächlicher Art. Die Klappkarte ist gemeinsam mit einer Pop-Up-Karte (siehe DEBTI-17851/22-2), zwei Stickerbogen (siehe DEBTI-17851/22-3), zwei Schreibzetteln (siehe DEBTI-17851/22-4), einer Sammelkarte (siehe DEBTI-17851/22-5) und zwei Briefumschlägen (siehe DEBTI-17851/22-6) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier" zur Codenummer 4817 20 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI17847/22-14817200000

Es handelt sich um eine Klappkarte aus Kartonpapier (Format etwa 12,6 x 8,7 cm, einmal auf etwa 6,3 x 8,7 cm gefalzt). Die Karte ist beidseitig jeweils mit der Darstellung einer Comicfigur farbig bedruckt. Die rechte Innenseite ist zusätzlich mit fünf Schreiblinien zum handschriftlichen Beschreiben bedruckt. Im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware sind die Aufdrucke nur nebensächlicher Art. Die Klappkarte ist gemeinsam mit einer Pop-Up-Karte (siehe DEBTI-17847/22-2), zwei Stickerbogen (siehe DEBTI-17847/22-3), zwei Schreibzetteln (siehe DEBTI-17847/22-4), einer Sammelkarte (siehe DEBTI-17847/22-5) und zwei Briefumschlägen (siehe DEBTI-17847/22-6) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier" zur Codenummer 4817 20 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI17848/22-14817200000

Es handelt sich um eine Klappkarte aus Kartonpapier (Format etwa 12,6 x 8,7 cm, einmal auf etwa 6,3 x 8,7 cm gefalzt). Die Karte ist beidseitig jeweils mit der Darstellung einer Comicfigur farbig bedruckt. Die rechte Innenseite ist zusätzlich mit fünf Schreiblinien zum handschriftlichen Beschreiben bedruckt. Im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware sind die Aufdrucke nur nebensächlicher Art. Die Klappkarte ist gemeinsam mit einer Pop-Up-Karte (siehe DEBTI-17848/22-2), zwei Stickerbogen (siehe DEBTI-17848/22-3), zwei Schreibzetteln (siehe DEBTI-17848/22-4), einer Sammelkarte (siehe DEBTI-17848/22-5) und zwei Briefumschlägen (siehe DEBTI-17848/22-6) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier" zur Codenummer 4817 20 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI11539/21-14817200000

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer mit Produktangaben bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1.) 50 Postkarten aus Kartonpapier, nur mit den entsprechenden Aufdrucken für die Anschrift und zum      Aufkleben der Briefmarke bedruckt (Format: DIN A6). 2.) 12 Kalligrafie-Vorlagen aus Kartonpapier, einseitig mit Buchstaben und Linien bedruckt (Format:       DIN A6). 3.) Zwei Kalligrafiestifte unterschiedlicher Minenstärke zum Beschriften der Postkarten. Die Vorlagen dienen zum Üben der Kalligrafieschrift, um die Postkarten anschließend zu beschriften. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier" zum Taric-Code 4817 20 00 00, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren charakterbestimmender Bestandteil nach der Bedeutung für die Verwendung, dem Umfang und dem Wert durch die Postkarten (ohne Bilder) aus Papier bestimmt wird.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI