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1 Ergebnisse für "4818101000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

481810100080mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25|g oder weniger6%
DE16916/16-14818101000

Bei den vorgelegten, als "Toilettenpapier" bezeichneten Waren handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um dreilagige Toilettenpapiere aus Halbstoff aus Bambus, in Rollen (auf einer Papphülse) mit einer Breite von etwa 10,5 cm, das sich anhand von Querperforationen in 300 Blätter (Format etwa 10,5 x 10,0 cm) abreißen lässt. Die drei Lagen haben jeweils ein Quadratmetergewicht von weniger als 25 g und sind durch Prägen miteinander verbunden. Nach den Angaben der Antragstellerin sind vier oder zehn Rollen gemeinsam verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Toilettenpapier, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger" zum TARIC-Code 4818 10 10 00.

DE26253/15-14818101000

Bei der als "Toilettenpapier" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um ein dreilagiges Toilettenpapier, in Rollen (auf einer Papphülse) mit einer Breite von etwa 9,6 cm, das sich anhand von Querperforationen in 200 Blätter (Format etwa 9,6 x 13,3 cm) abreißen lässt. Die drei Lagen haben jeweils ein Quadratmetergewicht von weniger als 25 g und sind durch Prägen miteinander verbunden. Nach den Angaben der Antragstellerin sind acht Rollen gemeinsam verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Toilettenpapier, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger" zum TARIC-Code 4818 10 10 00.

DEBTI33295/23-14818201000

Es handelt sich sich um etwa 21,0 x 20,0 cm große, vierlagige, weiche, Zuschnitte aus Vliesen aus Zellstofffasern. Die Lagen sind durch Pressen und Prägelinien am Rand miteinander verbunden und sollen als Taschen- oder Kosmetiktücher verwendet werden. Die Tücher sind gefaltet zu 100 Stück in einer mit warenbezogenen Hinweisen bedruckten Spenderbox aus Pappe verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Taschentücher und Abschminktücher zum Gebrauch im Haushalt und bei der Körperpflege, aus Vliesen aus Zellstofffasern" zum TARIC-Code 4818 20 10 00.

DEBTI33298/23-14818201000

Es handelt sich sich um etwa 21,0 x 20,0 cm große, vierlagige, weiche, Zuschnitte aus Vliesen aus Zellstofffasern. Die Lagen sind durch Pressen und Prägelinien am Rand miteinander verbunden und sollen als Taschen- oder Kosmetiktücher verwendet werden. Die Tücher sind parfümiert und zu 100 Stück gefaltet in einer mit warenbezogenen Hinweisen bedruckten Spenderbox aus Pappe verpackt. Im Hinblick auf den Verwendungszweck kommt es nicht auf die Parfümierung an (somit keine Ware des Kapitels 33). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Taschentücher und Abschminktücher zum Gebrauch im Haushalt und bei der Körperpflege, aus Vliesen aus Zellstofffasern" zum TARIC-Code 4818 20 10 00.

DEBTI5811/23-14818201000

Es handelt sich um vierlagige Taschentücher aus Vliesen aus Zellstofffasern. Jeweils zehn Taschentücher sind in einer durch einen Klebestreifen wiederverschließbaren, mit Produktinformationen bedruckten Hülle aus Kunststoff verpackt. 30 zehnfach sortierte Taschentuchpäckchen sind in einer bedruckten Kunststofffolie verpackt und in einem bedruckten Transportkarton aus Pappe umverpackt.  Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Taschentücher aus Vliesen aus Zellstofffasern" zum TARIC-Code 4818 20 10 00.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI