Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "48189090"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI47197/25-148189090

Es handelt sich um etwa 40 cm x 30 cm große Tücher aus einem Vlies aus Zellstoff. Die Tücher sind einseitig musterbildend geprägt und weisen abgerundete Ecken auf. Sie sind y-förmig eingeschnitten und mit einer dreieckigen Aussparung versehen. Die Erzeugnisse werden z. B. in der Physiotherapie, in Massagepraxen oder medizinischen Einrichtungen als hygienische Gesichtsunterlagen für Patienten und zum hygienischen Schutz der Liegeflächen verwendet. Jeweils 100 Stück sind gemeinsam in einer Verpackung und 1000 Stück in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung in die Position 3005 kommt nicht in Betracht, da die Tücher weder eindeutig zu medizinischen Zwecken aufgemacht sind, noch sich als Binden oder ähnliche Waren darstellen.  Derartige Erzeugnisse gehören als "Betttücher und ähnliche Waren zu hygienischen Zwecken, aus Vliesen aus Zellstofffasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zur Unterposition 4818 9090 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI43327/25-14818909000

Es handelt sich um zweilagige Flächenerzeugnisse (Abmessungen unter anderem etwa 80 x 210 cm bzw. 100 x 210 cm bzw. 110 x 210 cm bzw. 120 x 210 cm) mit folgendem Aufbau: - eine Lage aus einem Vlies aus Zellstofffasern (Tissue) und - eine Lage aus einer dünneren Kunststofffolie. Zusätzlich sind zwischen diesen Lagen je nach Ausführung 17 bzw. 48 bzw. 50 blaue Spinnstofffäden in regelmäßigen bzw. unregelmäßigen Abständen parallel zur Längsrichtung eingearbeitet. Die sog. Trageschutzlaken werden im medizinischen Bereich und von Rettungsdiensten zum einmaligen Gebrauch zum Abdecken von Liegen und Tragen verwendet. Sie sind jeweils zu 25 Stück in einem sog. Pack zusammengefasst. Vier solcher Packs sind in einem Karton aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den Betttüchern ähnliche Ware aus Vliesen aus Zellstofffasern zu medizinischen oder hygienischen Zwecken, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zum TARIC-Code 4818 90 90 00.

DEBTI1150/26-148189090

Es handelt sich um durchscheinende, etwa 30 x 8 cm große, rechteckige Zuschnitte aus einem Vlies aus gewichtsmäßig vorherrschenden Zellstofffasern und künstlichen Spinnfasern (Viskose). Die Zuschnitte haben eine glatte und eine raue Seite, sind weder gestrichen oder überzogen noch getränkt, zu etwa 500 Stück in einer bedruckten Papierbanderole aufgemacht und werden zum Reinigen von Brillengläsern verwendet.  - Antragstellerangaben - Derartige Waren gehören als "den Taschentüchern, Abschminktüchern und Handtüchern ähnliche Waren zu hygienischen Zwecken" zur Unterposition 4818 9090 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI43322/25-14818909000

Nach den vorgelegten Warenmustern und den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um etwa 1,1 x 1,9 m große, mehrlagige Flächenerzeugnisse mit folgendem Aufbau:  1. Eine Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern, 2. je nach Ausführung zwei, vier, sechs oder zehn Innenlagen aus Tissue-Papier, 3. eine Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern. Die Lagen sind im Randbereich miteinander entweder durch Prägung verfestigt bzw. vernäht. Die Erzeugnisse werden beim Patiententransport und bei der Ersten Hilfe als Einwegdecke zu hygienischen Zwecken verwendet. Die Decken sind jeweils in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Krankenhaus oder zu hygienischen Zwecken, aus Papier oder Vliesen aus Zellstofffasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zum TARIC-Code 4818 9090 00.

DEBTI26633/25-14818909000

Es handelt sich um ein einlagiges Vlies aus nicht versponnenen Fasern. Das Vlies weist eine gewirkeähnliche Oberflächenstruktur auf. Es besteht nach den Angaben der Antragstellerin aus papiermäßig aufgeschlossenen Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Viskosefasern (Chemiefasern aus regenerierter Cellulose). Das Vlies wurde im Wetlaid-Verfahren (Nasslegeverfahren) hergestellt und soll z. B. im sanitären Bereich zu feuchten Einwegtüchern weiterverarbeitet werden. Die Ware wird in Rollen mit einer Breite von weniger als 36 cm gehandelt. Abbildung siehe Anlage (es ist ein Probenabschnitt der Ware abgebildet). Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, andere als in den Unterpositionen 4818 10 10 bis 4818 90 10 genannte" zum TARIC-Code 4818 90 90 00.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI