DEBTI4419/24-24819200000
Es handelt sich um flachliegende, unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gerillte, mit Ausstanzungen versehene und an einer Längsseite zusammengeklebte Zuschnitte aus Pappe in verschiedenen Größen. Sie sind auf den Schauseiten mit Produktinformationen bedruckt. An den Laschen können zusätzlich Klebestreifen angebracht sein. Eine Ausstanzung auf der Rückseite ist als Sichtfenster mit einer Kunststofffolie beklebt. Durch Falzen und Knicken sollen die Zuschnitte zu rechteckigen, z. B. etwa 19 x 8 x 3,2 cm, 12 x 5 x 3 cm und 18,7 x 12,5 x 3,2 cm großen Schachteln mit Eurolochung zusammengesteckt werden und als Verpackung für elektronisches Zubehör (nicht Gegenstand dieser vZTA) dienen.
Eine Einreihung in die Pos. 4823 kommt nicht in Betracht, da die Waren (Schachteln) bereits vom Wortlaut der Pos. 4819 erfasst sind.
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Waren gehören als "Faltschachteln aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe" zum TARIC-Code 4819 20 00 00, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf den Umfang und nach der Bedeutung für die Verwendung durch die Pappe bestimmt wird.