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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI50068/25-14819600000

Es handelt sich bei dem sog. Tisch-Organizer um ein etwa 21 x 16 x 9 cm cm großes oben offenes Behältnis mit einem Korpus (sog. Formkörper) aus Pappe. Die Pappe ist an den Außenseiten mit Leder, der Boden sowie die abgeteilten Fächern sind mit Gewebe aus Spinnstoff überzogen. Der Organizer ist oben in vier verschieden große Einsteckfächer unterteilt, einem lose eingesetzten Kästchen sowie mit einer darunterliegenden, ausziehbaren Schublade ausgestattet. Die Ware wird zur Aufbewahrung von verschiedenen Büroartikeln (z. B. Stiften, Büroklammern o. ä.) verwendet. Sie ist in einem Polybeutel verpackt. Abbildungen siehe Anlagen. Derartige Waren gehören als "Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art" zum TARIC-Code 4819 60 00 00.

DEBTI49560/25-14819600000

Es handelt sich um einen nach oben hin breiter werdenden, offenen Behälter mit rundem Boden (etwa 25 x 30 cm). Der Behälter besteht aus Pappe, beklebt mit Papier, welches auf den Innen- und Außenseiten farbig bedruckt ist, und ist von außen und innen mit einer Kunststofffolie überzogen (nach den Angaben der Antragstellerin). Das Erzeugnis soll als Papierkorb verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art" zur Codenummer 4819 6000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI27741/25-148196000

Es handelt sich um eine aus mehreren Teilen zusammengeklebte, formstabile, quaderförmige, aufklappbare Aufbewahrungsbox [Abmessungen etwa 10,4 cm x 8,9 cm x 7,9 cm (L x B x H)] mit dauerhaftem Charakter. Die Box besteht aus einem formstabilen Korpus aus Pappe,  die auf der Innenseite mit schwarzem Spinnstoff und auf der Außenseite mit einer schwarzen, geprägten, mit einer Vlieslage unterlegten Kunststofffolie beklebt ist. Am Korpus ist eine Überschlagklappe befestigt, die aus mehreren, einzelnen Zuschnitten aus Pappe besteht, die jeweils mit Spinnstoff (Innenseite) bzw. mit geprägter und mit einer Vlieslage unterlegter Kunststofffolie (Außenseite) beklebt und miteinander vernäht sind. Das Erzeugnis ist mit einem Magnetverschluss ausgestattet sowie mit einem Marken-und Artikelnamen versehen. Die Aufbewahrungsbox weist im Inneren keine Vorrichtung zur Aufnahme einer bestimmten Ware auf. Abbildung siehe Anlage. Die Ware dient der dauerhaften Aufbewahrung von Sammelkarten. Sie ist in einer mit Produktinformationen farbig bedruckten Pappschachtel mit einem Sichtfenster und einer Aufhängevorrichtung aus Kunststoff verpackt. ​ Derartige Waren gehören als "Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art" zur Unterposition 4819 60 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI12771/25-14819600000

Es handelt sich um eine aus zwei Teilen zusammengeklebte Klappschachtel mit Überwurfdeckel aus mit Papier überzogener Pappe (Abmessungen: etwa 19,5 x 7 x 4 cm). Das Papier ist teilweise mit goldfarbenen Verzierungen nebensächlicher Art bedruckt. Klappdeckel und Boden sind mit einem Magnetverschluss ausgestattet. Der Boden ist mittig mit einer Nut versehen und kann umgeklappt werden, sodass die Schachtel sowohl als Verpackung als auch umgeklappt als oben offener Stifteköcher mit zwei Fächern (Abmessungen: etwa 12 x 8 x 7 cm) genutzt werden kann. Auf dem Boden sind zwei Aufkleber mit Faltanleitung und Preisetikett aufgeklebt.   Abbildungen siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art" zur Codenummer 4819 6000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI30250/24-14819600000

Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Waren, die zusammen in einem Folienbeutel mit Pappreiter mit Eurolochung verpackt ist, der mit Produktinformationen farbig bedruckt ist. Die Zusammenstellung enthält die nachfolgend beschriebenen Bestandteile: 1. Ein sogenannter Köcher mit quadratischem Grundriss mit einer Kantenlänge von etwa 6,5 cm und einer Höhe von etwa 10 cm. Die auf z. B. Schreibtischen zu platzierende Ware dient zur Aufnahme von Schreibutensilien. Das oben offene Erzeugnis, das drei Fächer aufweist, besteht aus Zuschnitten aus  Pappe, die mit bedrucktem Papier beklebt sind.  2. Ein Bleistift, nicht angespitzt, mit einem außenseitig lackierten und bedruckten Schutzmantel aus Holz versehen (Länge etwa 17 cm, Durchmesser etwa 9 mm). 3. Ein Lineal aus Kunststoff (Abmessungen etwa 16 x 3 cm) mit einer Bemaßung über 15 cm. Das Lineal ist unterhalb der Bemaßung mit einer Illustration farbig bedruckt. 4. Eine Büroklammer (Länge etwa 5 cm) aus gebogenem Draht aus unedlem Metall, an dem zu Zierwecken eine stilisierte Schneeflocke aus Kunststoff (Durchmesser etwa 3,7 cm) befestigt  ist. 5. Ein Anspitzer in Gestalt einer zylindrischen Dose aus Kunststoff mit Deckel (Durchmesser etwa 4 cm), in der ein Bleistiftanspitzer mit Klinge aus unedlen Metallen eingesetzt ist. Der Deckel ist mit einem farbig bedruckten Aufkleber verziert. 6. Ein Radiergummi aus Kunststoff oder Kautschuk (Größe etwa 4 x 3 x 1 cm), der farbig bedruckt ist. Die unter den Nrn. 5 und 6 beschriebenen Waren sind zusammen in einer kleinen Tüte aus Kunststofffolie verpackt. 7. Ein Schreibblock (Abmessungen etwa  5,9 x 16,5 cm) mit 20 unbedruckten, an der oberen Kante zusammengefassten Blättern aus Papier, in einem Umschlag aus Kartonpapier, dessen Deckblatt mit einer Illustration bedruckt ist. Derartige Waren gehören als "Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art" zum TARIC-Code 4819 60 00 00, weil es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, bei der die unter Nr. 1 beschriebene Ware wegen ihres Wertes den Charakter der Zusammenstellung bestimmt.

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