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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI23331/23-148232000

Es handelt es sich um Zigarettenfilter in Zylinderform (Länge etwa 102 mm, Durchmesser etwa 8,5 mm), bestehend aus einer Papierhülse mit integriertem Filterkern. Der Filterkern besteht aus Vlies aus Zellstofffasern und einer Mittellage aus Zellstoffwatte, deren Lagen durch Pressen und Prägen derart miteinander verbunden, dass das Erzeugnis eine Lochmusterung aufweist. Um im Zigarettenrauch enthaltende Schadstoffe herauszufiltern, ist der Filterkern mit einem Zitronensäureester oberflächenbehandelt. Das Erzeugnis wird weiterverarbeitet, in dem es auf die Länge von Zigarettenfiltern in mehrere Stücke zerteilt wird. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Vliesen aus Zellstoffasern, Filterpapier" zur Unterposition 4823 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI23307/23-148232000

Es handelt es sich um ein dreilagiges Filterpapier (Gesamtgewicht etwa 62 g/m²), mit Außenlagen aus Vlies aus Zellstofffasern und einer Mittellage aus Zellstoffwatte. Die Lagen sind durch Pressen und Prägen derart miteinander verbunden, dass das Erzeugnis vollflächig eine Lochmusterung aufweist. Das Erzeugnis soll durch Zuschneiden und Aufrollen zu Zigarettenfiltern weiterverarbeitet werden. Um im Zigarettenrauch enthaltende Schadstoffe herauszufiltern, ist das Filterpapier mit einem Zitronensäureester oberflächenbehandelt. Das Erzeugnis wird in Rollen mit Rollenbreiten zwischen 5 und 125 cm gehandelt. Abbildung einer Probe siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Vliesen aus Zellstoffasern, Filterpapier" zur Unterposition 4823 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.

ATBTID2018000150-14823200000

Andere Papiere in Form einer Probenentnahme-Karte, - bestehend aus einem ca. 20,8 x 9,6cm gro?en, teilweise bedruckten Karton, - an einer der L?ngsseiten des Kartons befinden sich zwei perforierte Abrisse aus Filterpapier (100% Hadern), welche mit ?berwiegend gestrichelten Kreisen bedruckt ist, - Verwendung in der Neonatal Untersuchung, wobei der bedruckte Karton als Vordruck dient, um Name und Geschlecht des Kindes zu vermerken und Probenmaterial auf die Filterpapierabschnitte aufgebracht wird, als wesensbestimmend werden daher diese Abschnitte aus Filterpapier angesehen. (Abbildung siehe Anlage)

DE11684/15-148232000

Bei dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um ein Papier aus hauptsächlich gebleichtem Sulfatzellstoff (49 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge), Abaca-Zellstoff (30 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge) und synthetischen Spinnststofffasern (21 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge). Es ist einseitig mit einem Endlosmotiv geprägt. Das Erzeugnis wird in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger aufgemacht und bei der Kaffeebeutelpapierherstellung verwendet. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, zugeschnitten, Filterpapier" zur Unterposition 4823 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DE20924/11-14823200000

Bei der vorliegenden, als "Filterpapier, nicht geklebt" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um einen etwa 13 cm breiten und etwa 52,7cm langen, rechteckigen Zuschnitt aus Papier aus ungebleichten Bastfasern (papiermäßig aufgeschlossen). Das Papier ist durch Walzenauftrag auf beiden Seiten mit Kunstharz imprägniert und auf der Oberfläche gelb gefärbt. Es ist leporelloartig gefaltet und mit sog. Platzhaltern geprägt und auf der Außenseite mit drei in regelmäßigen Abständen verlaufenden schwarzen Linien bedruckt, die lt. Angaben der Antragstellerin zur Wiedererkennbarkeit des Papiers dienen. Abbildung siehe Anlage. Der Zuschnitt wird als Filtermedium in verschiedenen Filtern (z.B. Öl- oder Krafstofffilter) verarbeitet. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, zugeschnitten, Filterpapier" zur Codenummer 4823 2000 00 des Integrierten Zolltarifs der Gemeinschaft (TARIC).

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI