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1 Ergebnisse für "4823699000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

482369900080andere6%
DEBTI3711/26-14823699000

Es handelt sich um einen konisch zulaufenden Trinkbecher aus Pappe aus Halbstoff aus Holz (Bodendurchmesser etwa 5,3 cm, max. Randdurchmesser etwa 7,6 cm, Höhe etwa 8,6 cm). Er ist auf der Außenseite mit einem Piratenmotiv (Totenschädel mit Augenklappe vor gekreuzten Säbeln) bedruckt, während die unbedruckte Innenseite mit einer dünnen Kunststoffschicht versehen ist. Der zum einmaligen Gebrauch bestimmte Becher dient der Aufnahme von kalten oder warmen Getränken und ist zu zehn Stück in einem etikettierten Beutel aus Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, aus anderem Halbstoff als aus Bambus, Becher" zur Codenummer 4823 69 90 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI8934/26-14823699000

Es handelt sich um 40 schalenförmige Erzeugnisse (Höhe etwa 3 cm, Bodendurchmesser etwa 5 cm, oberer Durchmesser etwa 8 cm) aus Papier, innen weiß, außen mit einem farbigen Kreismuster bedruckt (im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung nebensächlicher Art), mit gefälteltem Rand. Sie sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt und dienen als Formen beim Backen von z. B. Muffins. Die Förmchen sind in einem mit Produktinformationen farbig bedruckten Kunststoffbeutel mit Eurolochung verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den Tabletts, Schüsseln, Tellern, Tassen und Bechern ähnliche Waren aus Papier" zur Codenummer 4823 69 90 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI3686/26-14823699000

Es handelt sich um einen konisch zulaufenden Trinkbecher aus Pappe aus Halbstoff aus Holz (Bodendurchmesser etwa 5,3 cm, max. Randdurchmesser etwa 7,6 cm, Höhe etwa 9,5 cm). Er ist auf der Außenseite mit Abbildungen von Fußbällen vor schwarz-rot-goldenem Hintergrund bedruckt, während die unbedruckte Innenseite mit einer dünnen Kunststoffschicht versehen ist. Der zum einmaligen Gebrauch bestimmte Becher dient der Aufnahme von kalten oder warmen Getränken und ist zu zehn Stück in einem etikettierten Beutel aus Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, aus anderem Halbstoff als aus Bambus, Becher" zur Codenummer 4823 69 90 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI3693/26-14823699000

Es handelt sich um einen konisch zulaufenden Trinkbecher aus Pappe aus Halbstoff aus Holz (Bodendurchmesser etwa 6,0 cm, max. Randdurchmesser etwa 9,0 cm, Höhe etwa 13,5 cm). Er ist auf der Außenseite mit der Abbildung eines auf einem Rasen liegenden Fußballs bedruckt, während die unbedruckte Innenseite mit einer dünnen Kunststoffschicht versehen ist. Der zum einmaligen Gebrauch bestimmte Becher dient der Aufnahme von kalten oder warmen Getränken und ist zu 50 Stück in einem etikettierten Beutel aus Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, aus anderem Halbstoff als aus Bambus, Becher" zur Codenummer 4823 69 90 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI3752/26-14823699000

Es handelt sich um einen konisch zulaufenden Trinkbecher aus Pappe aus Halbstoff aus Holz (Bodendurchmesser etwa 5,3 cm, max. Randdurchmesser etwa 7,6 cm, Höhe etwa 8,6 cm). Er ist auf der Außenseite mit der Aufschrift "Happy New Year" bedruckt, während die unbedruckte Innenseite mit einer dünnen Kunststoffschicht versehen ist. Der zum einmaligen Gebrauch bestimmte Becher dient der Aufnahme von kalten oder warmen Getränken und ist zu zehn Stück in einem etikettierten Beutel aus Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, aus anderem Halbstoff als aus Bambus, Becher" zur Codenummer 4823 69 90 00 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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