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Es handelt sich um flexible Erzeugnisse in Form von Hohlprofilen mit rechteckigem Querschnitt, hergestellt durch Falzen und Zusammenkleben eines mehrlagigen Flächenerzeugnisses mit einer Mittellage aus sog. Rippenpappe und zwei Außenlagen aus Papier. Die Erzeugnisse werden flachliegend in Rollen mit einer Breite von 5,0 bis 80,0 cm eingeführt. Sie dienen als Verpackungsmittel für verschiedene Waren. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe" zur Unterposition 4823 90 85 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um einen unregelmäßig zugeschnittenen, mit Falzungen und Perforationen versehenen Zuschnitt eines mehrlagigen Erzeugnisses (max. Abmessungen etwa 20,5 x 21,0 cm), bestehend aus einer Mittellage aus im Fasergussverfahren hergestellter, sogenannter Rippenpappe und zwei Außenlagen aus Papier. Der Zuschnitt soll zu einer dreidimensionalen Ecke zusammengefaltet werden und dient als Verpackungsmaterial. Abbildungen siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe" zur Unterposition 4823 9085 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um flexible Erzeugnisse in Form von Hohlprofilen mit rechteckigem Querschnitt, hergestellt durch Falzen und Zusammenkleben eines mehrlagigen Flächenerzeugnisses mit einer Mittellage aus sog. Rippenpappe und ein bis zwei Außenlagen aus Papier. Die Erzeugnisse werden in verschiedenen Längen (70 – 2000 mm) eingeführt. Sie dienen der Verpackung von verschiedenen Waren. - Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe" zur Unterposition 4823 9085 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um unregelmäßig geformte, mit Stanzungen und Perforationen versehene Zuschnitte, jeweils aus einem mehrlagigen Erzeugnis, bestehend aus einer Mittellage aus sog. Rippenpappe und zwei Außenlagen aus Papier. Die Erzeugnisse werden als Montage-/Transportschutz, z.B. als Türschutz, verwendet und weisen eine dem schützenden Produkt jeweils entsprechende Form auf. -Antragstellerangaben- Beispielhafte Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe" zur Unterposition 4823 90 85 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um polsterartige, mehrlagige Erzeugnisse in verschiedenen Abmessungen, jeweils bestehend aus einer oberen und einer unteren Außenlage aus Papier sowie einer Zwischenlage aus sog. Rippenpappe oder mehreren Zwischenlagen aus sog. Rippenpappe und Papier. Die Erzeugnisse dienen als Verpackungsmaterial bzw. Transportschutz. Abmessungen: Breite: etwa 20 bis 240 mm, Länge: etwa 50 bis 5000 mm. (Antragstellerangaben) Beispielhafte Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe" zur Unterposition 4823 9085 der Kombinierten Nomenklatur.