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1 Ergebnisse für "4823908580"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

482390858080anderes6%
DEBTI20734/26-14823908580

Es handelt sich um quadratische oder runde Pappscheiben, die einseitig mit einer dünnen Aluminiumfolie sowie einer dünnen Kunststoffschicht überzogen sind. Die Erzeugnisse haben einen gewellten Rand und dienen zum Dekorieren, Transportieren, Servieren und Präsentieren von Torten. Die Tortenplatten sind in einer Verkaufseinheit zu je drei Größen in verschiedenen Farben (Gold oder Silber) und der jeweiligen Form (eckig oder rund) in Kunststofffolie eingeschweißt. Abmessungen: etwa 20 x 20 cm, 25 x 25 cm, 30 x 30 cm bzw. Durchmesser von etwa 20 cm, 25 cm, 30 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf den Umfang / die Dicke durch die Pappe bestimmt wird. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe, andere als solche der vorgenannten Codenummern" zur Codenummer 4823 9085 80 0 des Zolltarifs.

DEBTI17921/26-14823908580

Es handelt sich um gerundete, einseitig angespitzte Holzstäbchen (Länge: etwa 11,5 cm bzw. 18,5 cm), die an dem nicht angespitzten Ende mit einem Zierteil in Gestalt eines Pfaus mit zu einem Rad aufgestellten Federn versehen sind. Der Pfau besteht aus bedruckter Pappe (Körper) und Wabenpapier (Rad). Die Ware ist dazu bestimmt zur Dekoration von Speisen (z. B. Kuchen, Eis) verwendet zu werden. Die Dekorationsartikel sind zu 144 Stück (11,5 cm Länge) bzw. 50 Stück (18,5 cm Länge) in einem Schaukarton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang und der Bedeutung für die Verwendung durch das Papier bestimmt wird. Derartige Waren gehören als "andere als in den vorgenannten Codenummern aufgeführte Waren aus Papier oder Pappe" zur Codenummer 4823 9085 80 0 des Zolltarifs.

DEBTI24946/26-14823908580

Es handelt sich um eine etwa 4 m lange Girlande, bestehend aus insgesamt 12 Zuschnitten aus Kraftpapier in Wimpelform (Höhe: 26 cm), die an eine thermisch verfestigte Vliesschnur genäht sind. Die dreieckigen Zuschnitte sind abwechselnd mit einem weißen Streifenmuster oder mit weißen Punkten bedruckt. Die Aufdrucke sind im Hinblick auf den eigentlichen Gebrauch der Ware, als Raumschmuck zu dienen, nur nebensächlicher Art.  Die Wimpelkette ist in einem Beutel aus Kunststofffolie mit Pappheader mit Eurolochung verpackt. Abbildung siehe Anlage. Aufgrund ihrer neutralen Gestaltung ist die Wimpelkette als universeller Dekorationsartikel verwendbar (somit kein Festartikel der Position 9505). Es handelt sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang und der Bedeutung für die Verwendung (Zierwirkung) durch die Anteile aus Pappe bestimmt wird. Derartige Waren gehören als "andere als in den vorgenannten TARIC-Codes aufgeführte Waren aus Papier oder Pappe" zum TARIC-Code 4823 90 85 80.

DEBTI16933/26-14823908580

Es handelt sich um in regelmäßigen Abständen gestanztes (eingeschnittenes) Papier auf Rollen mit einer Breite von etwa 40 cm und einer Länge von 250 m. Das Papier bildet gedehnt eine dreidimensionale, netzartige Struktur aus und dient zweckbestimmt zugeschnitten als Schutz- und Polstermaterial beim Verpacken von Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier" zur Codenummer 4823 90 85 80 0 des Zolltarifs.

DEBTI18639/26-14823908580

Es handelt sich um Warenzusammenstellungen, bestehend aus - zehn unregelmäßig konturierten Zuschnitten aus farbigem Papier in Form von stilisierten Spinnen und Fledermäusen, und - zehn Klebepads in Form von weißen, quadratischen, beidseitig selbstklebenden Zuschnitten aus Zellkunststoff, auf einem weißen, beschichteten Schutzpapierstreifen aufgebracht und jeweils mit einem weißen, beschichteten Schutzpapierstückchen abgedeckt. Die Erzeugnisse sind - sortiert nach Motiv (Spinnen bzw. Fledermäuse) - gemeinsam auf einer bunt bedruckten Pappunterlage in einem sog. Polybag für den Einzelverkauf aufgemacht. Sie dienen zu Dekorationszwecken im Innenbereich.  Abbildung siehe Anlage. Aufgrund ihrer neutralen Gestaltung ohne einen Bezug zu einem konkreten Fest sind die Waren als universelle Dekorationsartikel verwendbar (somit keine Festartikel der Position 9505). Der wesentliche Charakter der Warenzusammenstellungen wird insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung durch die Zuschnitte aus Papier bestimmt. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Papier" zur Codenummer 4823 90 85 80 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI