Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "4902909000"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEK/282/04-14902909000

Das Druckerzeugnis mit dem Titel "oscar's Job-Magazine International" wird von der Oscars Verlagsanstalt, Eschen (Liechtenstein), zehnmal jährlich für Angehörige der Tourismusbranche herausgegeben. Bei der zur Veranschaulichung vorliegenden Ausgabe "November, Edition 7/2003" handelt es sich um eine mit Text in deutscher und englischer Sprache sowie zahlreichen Abbildungen bedruckte Broschüre (Format DIN A 4, Umfang 100 Seiten, Klammerheftung). Sie enthält nach einem Vorwort, Impressum und Inhaltsverzeichnis redaktionelle Beiträge aus der Tourismusbranche (akuelle Nachrichten, Berichte über Hotels, Fluglinien, Ferienregionen, Literaturhinweise). Auf 48 Seiten sind kostenpflichtige Stellenanzeigen abgedruckt. Das Magazin erscheint in laufender Folge unter demselben Titel in regelmäßigen Zeitabständen, ist mit dem Ausgabedatum versehen und nummeriert. Derartige Waren gehören als "andere periodische Druckschriften, mit Bildern, Werbung enthaltend" zur Codenummer 4902 9090 00 9 des Elektronischen Zolltarifs.

DEBTI46333/20-14902900000

Es handelt sich um ein mit Text und Abbildungen farbig bedrucktes, broschiertes Druckerzeugnis (Format: etwa 17,0 x 24,0 cm, Umfang: 376 Seiten ohne Umschlag, Klebebindung). Das sog. Lifestyle Magazin (Interieur Magazin) enthält neben einem Inhaltsverzeichnis und einem Impressum im Wesentlichen umfangreiche Beiträge über Menschen, ihre Wohnungen und ihren Einrichtungsstil. Neben zahlreichen Werbeinseraten ist am Ende eine sechsseitige Kurzgeschichte einer bekannten Autorin abgedruckt. Das in englischer Sprache verfasste nummerierte Magazin erscheint in regelmäßigen Zeitabständen (Frühling/Sommer und Herbst/Winter). Im Innern des Magazins ist ein Zuschnitt aus Kartonpapier (Format: 10 x 15 cm), mit vorderseitig einer Abbildung und rückseitig mit Kontaktdaten eines Lichtdesigners, lose eingelegt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend“ zur Codenummer 4902 90 00 00 9 des Zolltarifs.

DEBTI46334/20-14902900000

Es handelt sich um ein mit Text und Abbildungen farbig bedrucktes, broschiertes Druckerzeugnis (Format: etwa 29,1 x 28,8 cm, Umfang: 256 Seiten ohne Umschlag, Klebebindung) mit nach innen eingeschlagenen Umschlag. Das sog. Lifestyle Magazin (Herrenmode Magazin) enthält neben zwei Inhaltsverzeichnissen und einem Impressum im Wesentlichen zahlreichen Fotografien von modisch gekleideten oder frisierten Männern, jeweils mit Angabe der Designer bzw. Hairstylisten. Daneben sind Beiträge, Interviews und zahlreiche Werbeinserate zu Mode- und Frisurenthemen abgedruckt. Das in englischer Sprache verfasste, nummerierte Magazin erscheint in regelmäßigen Zeitabständen (Frühling/Sommer und Herbst/Winter). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend“ zur Codenummer 4902 90 00 00 9 des Zolltarifs.

DEBTI49836/18-14902900000

Es handelt sich um ein mit Text bedrucktes, broschiertes Druckerzeugnis (Format DIN A4, Umfang 69 Blätter, Spiralbindung), das kostenlos an die Mitglieder einer Religionsgemeinschaft und an Interessierte verteilt wird. Es enthält neben einem Impressum und einem Inhaltsverzeichnis im Wesentlichen in französischer Sprache verfasste, in Brailleschrift (Blindenschrift) gedruckte Informationen der Religionsgemeinschaft. Auf der Titelseite des Erzeugnisses ist neben einer Illustration und Kontaktdaten ein QR-Code abgedruckt, über den die französische Homepage der Religionsgemeinschaft z. B. über ein Smartphone aufgerufen werden kann. Das Erzeugnis erscheint in laufender Folge unter demselben Titel in regelmäßigen Zeitabständen (monatlich) und ist mit einem Ausgabedatum versehen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere periodische Druckschriften" zum TARIC-Code 4902 90 00 00.

DEBTI20393/26-14908900000

Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus Kunststofffolie (Abmessung: etwa 55 x 75 mm), die einseitig mit einem spiegelbildlich aufgedruckten Motiv (Schriftzug und Firmenlogo) farbig bedruckt sind. Die Rückseite der aufgedruckten Schicht ist vollflächig mit einer Schmelzkleberschicht abgedeckt. Die Motive sollen mittels einer Wärmepresse auf Textilien übertragen werden, um diese zu dekorieren oder zu kennzeichnen. Während des Thermotransfer-Prozesses wird der Schmelzkleber aktiviert, was eine dauerhafte Anhaftung des Labels auf dem textilen Material bewirkt. Anschließend wird der Träger aus Kunststofffolie entfernt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als ''Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar'' zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI