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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEM/4904/08-10712909010

Nahrungsergänzungsmittel; Kapseln mit Knoblauchpulver Ein Warenmuster in der Original-Verkaufsverpackung und vertrauliche Angaben zur Herstellung (s. Feld 8) lagen vor. Etikettierte Kunststoffflasche mit Schraubverschluss. Der Verpackungsaufdruck enthält Angaben zum Erzeugnis (Garlic Powder Capsule; 120 Capsule; 1,5 % Allicin; each Capsule contains 500 mg). Das Erzeugnis soll gem. Antragsangaben aufgemacht als Nahrungsergänzungsmittel in den Handel gelangen. Weiße, oblonge Gelatinesteckkapseln (Länge ca. 18 mm), gefüllt mit einem feinen, braunen, intensiv nach Knob- lauch riechenden Pulver. Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung: Der Kapselinhalt entspricht Knoblauchpulver, kein Knoblauchextrakt Gemüse, getrocknet, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, Knoblauch; kein Erzeugnis der Pos. 3004, da das Erzeugnis weder für therapeutische oder prophylaktische Zwecke aufgemacht ist, noch die ZAnm 1 zu Kap 30 erfüllt ist.

DEF/4904/08-14202329090

Geldbörse für Kinder, Taschen- oder Handtaschenartikel, Art. Nr. 23338, siehe Foto, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (mit einer Balletttänzerin bestickt), - mit einer Lasche mit Druckknopfverschluss, mit einer darauf genähten stilisierten Blüte, - ausgestattet mit einem Geldscheinfach, einem Münzfach mit Klettverschluss und zwei aufgenähten Einsteckfächern mit einem darunter befindlichen Einschubfach, - an einer Seite abgerundet, mit einer Größe von ca. 10 x 10 x 1,5 cm (geschlossen), - augenscheinlich nicht handgearbeitet.

DEM/4904/07-18528510090

Monitorbrille - aus einer brillenförmigen Vorrichtung mit zwei Flüssigkristallanzeigefeldern für mehrfarbiges Bild, in den Brillenbügeln integrierten Ohrhörern, VGA 15-PIN-Anschluss, sowie über Kabel verbundenem Netzteil. - von der hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art, - zusammen mit Beipack (Bedienungshandbuch, Anschlusskabel) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Die Monitorbrille bestimmt den Charakter des Ganzen. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüsigkristallanzeige, von der aus- schließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Posi- tion 8471 verwendeten Art - Monitorbrille, in funktioneller Einheit mit Netzteil, in Warenzu- sammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack."

DEF/4904/07-16304930010

Andere Ware zur Innenausstattung, sog. Paspelierte Tischdecke "Sunshine", siehe Abbildung; - in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - lt. Untersuchungsergebnis aus einem einfarbigen Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, auf der Schauseite mit einer musterbildend bedruckten Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) überzogen; der Überzug ist mit bloßem Auge wahrnehmbar (Meterware der Position 5603), - annähernd rechteckig, in den Abmessungen: 140 cm X 180 cm, - an den leicht abgerundeten Rändern mit einem schmalen Gewebestreifen eingefasst und gesäumt (u.a. dadurch konfektioniert), - stellt sich als abwaschbare Tischdecke dar, die aufgrund des Materials (steifer, abwasch- barer Vliesstoff ) üblicherweise nicht regelmäßig gewaschen wird, somit keine Tischwäsche der Position 6302.

DEF/4904/06-132064990

Angaben: Farbbatch 9010; das Farbbatch dient zur Einstellung der Farbe von PVC-Dryblends; vertrauliche Angaben über die genaue chemische Zusammensetzung wurden vorgelegt. Feststellungen: feines, grauschwarzes, rieselfähiges Pulver; Glührückstand (800 °C/1 Std.): 9,4 % (IR-spektroskopisch im wesentlichen Bariumsulfat); die Angaben über die chemische Zusammensetzung werden als zutreffend angesehen.Hiernach liegt ein Farbbatch vor, das aus einem schwarzen Pigment als Farbmittel (anderes als synthetisches organisches Farbmittel) und Kunststoff besteht und für Färbezwecke eingesetzt wird. Befund: anderes Farbmittel im Sinne der Anmerkung 3 zum Kapitel 32 (anderes als solche der Positionen 3203, 3204 oder 3205)

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI