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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI20393/26-14908900000

Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus Kunststofffolie (Abmessung: etwa 55 x 75 mm), die einseitig mit einem spiegelbildlich aufgedruckten Motiv (Schriftzug und Firmenlogo) farbig bedruckt sind. Die Rückseite der aufgedruckten Schicht ist vollflächig mit einer Schmelzkleberschicht abgedeckt. Die Motive sollen mittels einer Wärmepresse auf Textilien übertragen werden, um diese zu dekorieren oder zu kennzeichnen. Während des Thermotransfer-Prozesses wird der Schmelzkleber aktiviert, was eine dauerhafte Anhaftung des Labels auf dem textilen Material bewirkt. Anschließend wird der Träger aus Kunststofffolie entfernt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als ''Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar'' zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI20389/26-14908900000

Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus Kunststofffolie (Abmessung: etwa 65 x 75 mm), die einseitig mit einem spiegelbildlich aufgedruckten Motiv (Schriftzug und Firmenlogo) reflektierend bedruckt sind. Das Motiv ist mit einem dünnen Papier abgedeckt. Die Rückseite der aufgedruckten Schicht ist vollflächig mit einer Schmelzkleberschicht abgedeckt. Die Motive sollen mittels einer Wärmepresse auf Textilien übertragen werden, um diese zu dekorieren oder zu kennzeichnen. Während des Thermotransfer-Prozesses wird der Schmelzkleber aktiviert, was eine dauerhafte Anhaftung des Labels auf dem textilen Material bewirkt. Anschließend wird der Träger aus Kunststofffolie entfernt.  Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als ''Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar'' zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI47432/25-549089000

Bei den durch mehrere Warenmuster veranschaulichten sog. Haartattoos handelt es sich um 25 silberfarbene Abziehbilder mit verschiedenen Motiven (z.B. Tiere, Blumen oder Sterne), die auf einen Zuschnitt /Bogen aus Papier gedruckt sind, der auf der Vorderseite mit einer dünnen Kunststoff-/Klebeschicht überzogen ist. Die konturgestanzten Motive sind mit einer klarsichtigen, leicht abziehbaren Schutzfolie aus Kunststoff abgedeckt. Nach deren Entfernen sollen die angefeuchteten Abbildungen unter Druck z. B. auf die Haut oder andere Objekte /Gegenstände übertragen werden. Zolltarifrechtlich liegen "Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar" vor. Die Abziehbilder bilden gemeinsam mit Puppenzubehör (s. DEBTI-47432/25-1), zwei Haarstyling-Werkzeugen (s. DEBTI-47432/25-2), drei Haarspangen (s. DEBTI-47432/25-3), vier Malstiften (s. DEBTI-47432/25-4), neun kleinen Deko-Pins aus Kunststoff (s. DEBTI-47432/25-6) sowie einer Gebrauchsanleitung (s. DEBTI-47432/25-7) ein Set (Verkaufseinheit), das gemeinsam auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt aufgrund des fehlenden, gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht, so dass alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen sind.

DEBTI25009/25-14908900000

Es handelt sich um drei Symbole (Schlüssel, Glühbirne und Glocke), die im Siebdruckverfahren auf jeweils eine dünne Klebeschicht mit unregelmäßigen Umrissen gedruckt worden sind. Die Symbole sind auf einer rechteckigen Trägerfolie aus Kunststoff (Format etwa 6,7 x 1,9 cm) aufgebracht und durch ein silikonisiertes Schutzpapier abgedeckt. Die Trägerfolie ist neben den Kontaktdaten der Antragstellerin im Wesentlichen mit einer kurzen Gebrauchsanleitung bedruckt.  Die Symbole sollen von der Trägerfolie mittels Druck auf Oberflächen von Schaltern übertragen werden.  Die Ware ist in einem Tütchen aus bedruckter Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Abziehbilder aller Art, andere als verglasbar" zur Codenummer  4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI18439/25-149089000

Es handelt sich um mehrteilige Thermo-Transfer-Etiketten/Labels (Heat Transfer Label - HTL) unterschiedlicher Größe. Diese bestehen aus einem Träger aus rechteckiger Kunststofffolie, auf dem im Siebdruck- oder Digitaldruckverfahren, ein- oder mehrfarbige Abbildungen, Logos und Schriftzüge (z. B. Marken-Logos von Sportartikelherstellern oder Logos von Vereinen des Mannschaftssports) nicht vollflächig aufgedruckt sind. Über dem aufgedruckten Motiv ist auf der Trägerfolie zusätzlich eine weitere, kleinere, rechteckige Kunststofffolie aufgeklebt, die als Träger für weitere im Siebdruckverfahren aufgedruckte Motive (z. B. einfarbige Sterne) dient. Die Rückseiten der aufgedruckten Schichten aus Silikon/Polyurethan sind vollflächig mit einer Schmelzkleberschicht versehen. Durch Wärme und Druck werden die Etiketten/Labels mit freistehenden Elementen mit Hilfe einer Thermotransfer-Presse auf textile Materialen (z. B. Sportbekleidung) übertragen, um diese zu dekorieren oder zu kennzeichnen. Während des Thermotransfer-Prozesses wird der Schmelzkleber aktiviert, was eine dauerhafte Anhaftung des Etiketts/Labels auf dem textilen Material bewirkt. Anschließend werden die Träger aus Kunststofffolien entfernt. Abbildung eines Beispiel-Labels: siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als ''Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar'' zur Unterposition 4908 90 00 der Kombinierten Nomenklatur.

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