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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI12247/26-149111090

Es handelt sich um einen Aufblasartikel in Gestalt eines glimmenden Joints, aus miteinander verschweißten Zuschnitten aus Kunststofffolie, der im Wesentlichen mit Werbeaufdrucken (Markenlogo) versehen sowie mit zwei Aufhängeösen aus Kunststoff und einem Ventil zum Befüllen mit Luft ausgestattet ist. Der aufblasbare Werbeartikel variiert in der Höhe je nach Modell von 60 cm bis 305 cm und soll zu Werbezwecken in Verkaufsräumen aufgehängt werden. Er ist in einem etikettierten Beutel aus Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, Werbedrucke, andere als Verkaufskataloge" zur Unterposition 4911 10 90 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI17125/26-14911109000

Es handelt sich um einen Zuschnitt aus Vliesstoff (Abmessungen: etwa 19,5 x 9,3 cm), der schauseitig mit dem Logo einer Spielzeugmarke farbig bedruckt ist. Die obere Längsseite ist zweifach gelocht, durch die Lochungen ist eine als Aufhängevorrichtung dienende Kordel aus Sisal gezogen und verknotet. Das Schild ist gemeinsam mit einem Tipi mit diversem Zubehör (nicht Gegenstand dieser vZTA) verpackt.  Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Werbedrucke, andere als Verkaufskataloge" zum TARIC-Code 4911 10 90 00.

ATBTI2026000134-DEC49111090

Andere Drucke, in Form von Mustersammlungen - im Wesentlichen bestehend aus einem Trägermaterial aus Karton mit kleineren, rechteckig zugeschnittenen, aufgeklebten Textilmustern (Gewebe aus unterschiedlichen Fasern), - der Karton liegt entweder als einzelnes Blatt vor, oder es sind mehrere Blätter in einer Ringmappe (Mustermappe) zusammengefasst, - der Karton/das Blatt ist mit einem Firmenaufdruck versehen und mit Informationen über das Spinnstoffmuster wie Artikelnummern, Farbausführungen etc. bedruckt, - dient dem Kunden zu Verkaufs- und Präsentationszwecken., - der Zweck der Ware wird durch den Druck bestimmt, die bedruckten Musterblätter sind daher als wesensbestimmend anzusehen, darüber hinaus wird die Ware nicht spezifischer durch eine der vorstehenden Positionen des Kapitels 49 erfasst. (Abbildung siehe Anlage, Angaben laut Antragsteller)

DEBTI3223/26-149111090

Es handelt sich um einen Aufsteller, bestehend aus einem quaderförmigen Sockel aus Pappe, der mit bedrucktem Papier beklebt und mit einer durchsichtigen Kunststofffolie überzogen ist (Abmessungen (Länge x Breite x Höhe): etwa 22,7 cm x 3,5 cm x 7,5 cm) und einer unregelmäßig zugeschnittenen Rückwand aus mit auf der Schauseite bedrucktem Papier beklebter Pappe (Höhe: etwa 19,2 cm). Bei den Aufdrucken handelt es sich im Wesentlichen um Werbeaufdrucke (z. B. Markenlogo, Slogan). Im Sockel befindet sich ein Pendelmotor, der in einem Kunststoffgehäuse mit Batteriefach untergebracht ist und entweder über ein rechteckiges Solarmodul mit doppelseitigem Klebestreifen mit Schutzfolie auf der Rückseite (Format: etwa 3,8 cm x 1,3 cm) oder über eine lose in einem Druckverschlussbeutel beiliegende, noch in das Batteriefach einzusetzende AAA-Zelle mit Strom versorgt wird. Mittels zweier loser beiliegender, doppelseitiger Klebestreifen (Format: etwa 2,0 cm x 1,2 cm) kann das Solarmodul zusätzlich an der Rückseite der Rückwand fixiert werden. Die Klebestreifen sind gemeinsam mit der Batterie in einem Druckverschlussbeutel aus Kunststofffolie verpackt. Am oberen Ende des Pendels ist mittels eines U-Winkels aus Kunststoff ein unregelmäßiger Zuschnitt in Form eines stilisierten Joints aus Zellkunststoff befestigt, der schauseitig mit einem passgenauen Zuschnitt aus Papier beklebt ist, der neben der Abbildung eines brennenden Joints mit einem Markennamen bedruckt ist. Dieser Zuschnitt wird durch den mit Strom betriebenen Pendelmotor in eine wippende Auf- und Abbewegung versetzt. Der Werbeaufsteller, die Batterie und die Klebestreifen sind gemeinsam mit zwei Zuschnitten aus Schaumkunststoff und einem Tütchen Silikagel (Ware mit geringem Wert) in einem Beutel aus Kunststofffolie und einem Pappkarton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Drucke (Werbedrucke)" zur Unterposition 4911 1090 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI3244/26-149111090

Es handelt sich um ein rechteckiges Schild aus unedlem Metall (Abmessungen (Länge x Breite) etwa 42,0 cm x 31,0 cm). Das Schild ist auf der Schauseite im Retrostil bunt mit einem Werbeaufdruck eines Herstellers für Zigarettenpapier im Offsetverfahren bedruckt und mit Lack überzogen. An jeder der vier abgerundeten Ecken des Schildes befindet sich eine Lochung, die der Befestigung des Erzeugnisses an einer Wand oder anderen Flächen dient. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Werbedrucke" zur Unterposition 4911 1090 der Kombinierten Nomenklatur.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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