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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI20731/26-14911910090

Es handelt sich um acht jeweils etwa 1,8 x 1,3 x 0,3 cm (L x B x H) große Aufkleber aus Polystyrol. Sie bestehen jeweils aus einer dünnen Kunststofffolie, die schauseitig in Form eines stilisierten Marienkäfers rot-schwarz bedruckt und auf der Druckseite mit einem transparenten, konvex gewölbten Kunststoff versehen sind (verleiht der Ware einen dreidimensionalen Charakter; somit kein selbstklebendes Flacherzeugnis der Position 3919). Rückseitig sind die Sticker mit einer selbstklebenden Schicht versehen und auf einer Trägerfolie aufgebracht. Die Ware ist mit einem bedruckten Pappzuschnitt in einem Polybeutel mit Pappheader mit Eurolochung verpackt.  Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI10142/26-14911910090

Es handelt sich um 30 lose, rechteckige Karten aus Papier (Abmessungen 7,8 x 12,0 cm), die  jeweils schauseitig mit einer gezeichneten, kindgerechten Illustration (z. B. eines Tieres oder Alltagsgegenstandes) farbig bedruckt sind. Die jeweilige Rückseite ist mit einem einheitlichen Motiv in Form einer Abbildung eines Pantomimen sowie mit dem Wort "Pantomime" bedruckt. Die Karten sollen von z. B. Kindern zum Pantomime spielen verwendet werden und sind in einer Pappschachtel aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung als Gesellschaftsspiel in die Pos. 9504 des Harmonisierten Systems kommt nicht in Betracht, da weder eine Spielanleitung vorliegt, noch eine Gewinnermittlung erfolgt. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zum TARIC-Code 4911 91 00 90.

DEBTI10142/26-24911910090

Es handelt sich um 30 lose, rechteckige Karten aus Papier (Abmessungen 7,8 x 12,0 cm), die  jeweils schauseitig mit einer gezeichneten, kindgerechten Abbildung einer Yogaübung, deren Bezeichnung in englischer Sprache (z. B. "Scorpion Pose") und den Worten "KIDS YOGA" farbig bedruckt sind. Die jeweilige Rückseite ist mit einem einheitlichen Motiv in Form einer Abbildung einer bestimmten Yogaübung sowie mit den Worten "KIDS YOGA" bedruckt. Die Karten sollen von Kindern genutzt werden, um die entsprechend abgebildeten Yogaübungen durchzuführen. Sie sind in einer Pappschachtel aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zum TARIC-Code 4911 91 00 90.

DEBTI12494/26-14911910090

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer mit Produktinformationen farbig bedruckten Schachtel aus Pappe für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. Zwanzig Plättchen aus Holz (Abmessungen etwa 4,0 x 5,5 x 0,5 cm), die jeweils einseitig mit einer kindgerechten Abbildung (z. B. einer Alltagssituation bzw. von Gegenständen) farbig bedruckt sind. 2. Zwei unbedruckte Plättchen aus Holz (Abmessungen etwa 4,0 x 5,5 x 0,5 cm). 3. Ein sog. Kartenhalter in Form eines etwa 24,0 x 2,0 x 2,0 cm (L x B x H) großen Holzblocks mit glatter Oberfläche und einer über die gesamten Länge führenden Nut zur Aufnahme der unter 1. und 2. beschriebenen Erzeugnisse. Abbildung siehe Anlage. Die Zusammenstellung soll dabei helfen, den Alltag von Kindern zu strukturieren und so Routinen für diese zu entwickeln. Eine Einreihung als "Lernspielzeug" in die Position 9503 des Harmonisierten Systems kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht erkennbar im Wesentlichen zur spielerischen Unterhaltung von Personen bestimmt ist. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Bilddrucke bestimmt wird.

DEBTI15575/26-149119100

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren: 1. 37 quadratische Magnetfolienzuschnitte (Abmessung: etwa 12,0 cm x 12,0 cm), die schauseitig mit einer jeweils mit einem Bild bedruckten Kunststofffolie beklebt sind (z. B. eine Dose, eine Ente), 2. zwei quadratische Magnetfolienzuschnitte (Abmessung: etwa 12,0 cm x 12,0 cm), die schauseitig mit unbedruckter Kunststofffolie beklebt sind. Die Waren sind gemeinsam in einer mit Produktinformationen bunt bedruckten Pappschachtel verpackt. Sie dienen als Tafelmaterial im Unterricht, um die verschiedenen An-, Um- und Zwielaute zu erlernen. Abbildung siehe Anlage. Es handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, deren wesentlicher Charakter nach der Menge und dem Umfang durch die bedruckten Magnetfolienzuschnitte bestimmt wird. Bei den aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Magnetfolienzuschnitten wird der wesentliche Charakter im Hinblick auf die Verwendung (Übung von An-,Um- und Zwielauten) durch die bedruckten Kunststofffolien bestimmt.  Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Unterposition 4911 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI