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1 Ergebnisse für "5112200000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

511220000080andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt6%
DEBTI11573/25-15702200000

Fußbodenbelag, sog. Rutschmatte, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag  43 cm x 123 cm, - aus einem Gewebe aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff), - an den Rändern mit echten Webkanten, - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich, - weder getuftet noch beflockt, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, kein Kelim, Sumak,  Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, aus Kokosfasern"

DEBTI1244/25-15511200000

Garn, sog. Bindgarn, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 50 m, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, somit kein Nähgarn, - aus laut Antrag 60 GHT synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester) und 40 GHT    Baumwolle, - mit einem Titer von ca. 8500 dtex, somit kein Bindfaden, - mit einem Gewicht von ca. 45 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit   einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von weniger als 85 GHT"

DEBTI56492/24-15511200000

Garn, sog. Stopfgarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einer Pappkarte aufgemacht, -- als Meterware, mit einer Länge von 20 m und einem Gewicht von ca. 4,8 g, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, -- aus synthetischen Spinnfasern (70 GHT Polyacryl) und 30 GHT Wolle, -- mit einem Titer von weniger als 10000 dtex, - stellt sich weder als Nähgarn noch als Bindfaden dar und ist als Garn für den Einzelverkauf    aufgemacht. "Garn aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit   einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT"

DEBTI50537/24-15511200000

Garn, sog. Stopfwolle, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einer Pappkarte aufgemacht, -- als Meterware, mit einer Länge von 20 m und einem Gewicht von ca. 4,8 g, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung,  -- aus synthetischen Spinnfasern (70 GHT Polyacryl) und 30 GHT Wolle, -- mit einem Titer von weniger als 10000 dtex,  - stellt sich weder als Nähgarn noch als Bindfaden dar und ist als Garn für den Einzelverkauf   aufgemacht, - aufgrund der Spinnstoffzusammensetzung keine Ware der Unterposition (HS) 5511 10. "Garne aus synthetischen Spinnfasern, kein Nähgarn, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit  einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT"

DEBTI20909/23-15702200000

Fußbodenbelag, sog. Gummi-Kokosmatte, Foto siehe Anlage, - halbkreisförmig, in den Abmessungen von laut Antrag 45 cm x 75 cm, - aus einem Gewebe aus Kokosfasern (pflanzlicher Spinnstoff), somit keine Ware der Position 5703, - mit Flor in Fächerform; weder getuftet noch beflockt, - auf einer Unterlage (Rückenbeschichtung) aus laut Antrag Kautschuk aufgebracht, die seitlich   ca. 3 cm über die Abtretfläche aus Kokos hinausragt und einen Rand bildet (konfektioniert), - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder denen ähnlicher handgewebter Teppich, - bei der aus Spinnstoff (Kokosfasern) und Kautschuk bestehenden Schauseite ist im Hinblick auf die   Verwendung als Fußabtreter der Spinnstoff charakterbestimmend. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim,  Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, aus Kokosfasern"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI