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1 Ergebnisse für "5202990000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

520299000080andere6%
DEBTI633/22-15202990000

Abfall von Baumwolle, Foto siehe Anlage,  - in einem Polybeutel verpackt, - aus laut Antrag Baumwolle, - in Form von Kurzfasern und Samen- bzw. Kapselresten, die bei den dem Spinnen vorangehenden   Vorarbeiten gewonnen werden, - keine Garnabfälle und kein Reißspinnstoff. "Abfall von Baumwolle, anderer als in den Unterpositionen 5202 10 bis 5202 91 genannte"

DE8694/16-15202990000

Baumwollkämmlinge, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus Baumwolle, - in Form von Kämmlingen aus der Spinnerei, - weder kardiert noch gekrempelt, - mit ungleichmäßigen Längen, - mit Verunreinigungen, - in loser Form (keine parallele Lage oder Band), - keine Garnabfälle und kein Reißspinnstoff, - wird laut Antrag als Halbstoff in der Spinnerei produziert, damit keine Ware der Position 5201. "Abfall von Baumwolle, anderer als in den Unterpositionen 5202 10 bis 5202 91 genannte"

DEBTI17649/26-15402190000

Hochfestes Garn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag auf einer Färbespule mit einem Gewicht von 1,4 kg aufgemacht (somit kein Nähgarn   und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf), - aus synthetischen Filamenten [laut Antrag Polyamid (kein Aramid)], - roh, - gezwirnt, - mit einer Festigkeit von laut Antrag mehr als 70 cN/tex (somit hochfest),  - nicht texturiert, - mit einem Titer von unter 10.000 dtex (somit kein Bindfaden). "Garn aus synthetischen Filamenten, kein Nähgarn, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf,  hochfest, aus anderen Polyamiden, anderes als in der Unterposition (HS) 5402 11 genannte"

DEBTI3678/26-15109900000

Handarbeitsset, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Garnen und fünf Stricknadeln, - gemeinsam den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs   zusammengestellt, - Garne: -- vier "Knäuel", jeweils: -- mit einer bedruckten Pappbanderole versehen, jeweils: -- mit einer Länge von laut Antrag ca. 210 m, -- bedruckt bzw. gefärbt, -- gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung,  -- laut Antrag aus 75 GHT Wolle und 25 GHT Polyamid (synthetische Chemiefasern); die    Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden, -- mit einem Gewicht von 50 g, damit in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607), - fünf Stricknadeln, in einem Papierumschlag verpackt, jeweils: -- mit einer Länge von ca. 20 cm und einem Durchmesser von ca. 2 mm, -- zum Handgebrauch, -- aus Holz (laut Antrag Bambus), - soll laut Antrag zum Stricken von Socken verwendet werden, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Lauflänge/Gewicht) bestimmen die Garne den   Charakter der Warenzusammenstellung. "Garne aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als  85 GHT"

DEBTI3692/26-15109900000

Garn, Foto siehe Anlage, - mit einer Papierbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von ca. 420 m und einem Gewicht von   100 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, - gezwirnt; mit einer S-Drehung als letzter Drehung,  - laut Antrag aus 75 GHT Wolle und 25 GHT Polyamid (synthetische Chemiefasern); die   Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden, - nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von weniger als   85 GHT"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI