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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI14802/26-152053200

Garn, Foto siehe Anlage - laut Antrag: -- aus Baumwolle, -- gezwirnt (mit einer S-Drehung als letzter Drehung), mit einem Titer von Nm 0,52 (19.231 dtex), -- aus rohen bzw. gefärbten nicht gekämmten Fasern, -- mit einem Titer der einfachen Garne von Nm 17 (588 dtex), -- auf konischen Spulen, - stellt sich weder als Bindfaden, noch als Nähgarn und auch nicht in Aufmachung für den   Einzelverkauf dar.  "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder  mehr, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, gezwirnt, aus nicht gekämmten Fasern,  mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger  als 232,56 dtex"

DEBTI12093/23-152053200

Garn, Foto siehe Anlage - aus laut Antrag Baumwolle, - gezwirnt, mit einem Titer von laut Antrag Nm 0,52 (19.231 dtex), somit keine Ware der Position 5607, - aus rohen bzw. gefärbten laut Antrag nicht gekämmten Fasern, - mit einem Titer der einfachen Garne von laut Antrag Nm 17 (588 dtex), - laut Antrag auf konischen Spulen (= nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf). "Garn aus Baumwolle, kein Nähgarn, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder  mehr, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, gezwirnt, aus nicht gekämmten Fasern,  mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger  als 232,56 dtex"

DEBTI22715/21-152093200

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 142 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Garnen aus Baumwolle und Elasthan; die Antragsangaben von 98 GHT Baumwolle und    2 GHT Elasthan können als zutreffend angesehen    werden, -- mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 280 g, -- in Köperbindung (4-bindig), -- gefärbt, -- auf der Rückseite mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar dünn mit Kunststoff bestrichen. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und mit einem  Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, gefärbt, in 4-bindigem Köper"

DEBTI43026/19-15209320000

Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - aus laut Antrag Baumwolle, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 320 g, - in Köperbindung (4-bindig), - gefärbt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, gefärbt, in 4-bindigem Köper"

DE21375/11-15209320000

Gewebe, sog. 100 % Baumwollkörper, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer Breite von ca. 160 cm, -- aus 100 % Baumwolle, -- mit einem Quadratmetergewicht von 320 g, -- in Köperbindung (3-bindig), - gefärbt. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g, gefärbt, in 3-bindigem Köper"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI