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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE24952/12-15208230000

Gewebe, sog. Gewebe für Biber Bettwäsche, Artikel 120, 121 und 122, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Antrag -- in den Breiten von etwa 188 cm, 231 cm oder 254 cm, -- mit einem Quadratmetergewicht von 155 g, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Kett- und Schussgarnen aus rohen und optisch aufgehellten (gebleichten) Fasern aus Baumwolle, -- in Köperbindung (3-bindiger Köper). "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmeter- gewicht von weniger als 200 g, gebleicht, in 3-bindigem Köper"

DEBTI26678/23-152082900

Gewebe, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 150 cm, - laut Untersuchungsergebnis:  -- aus Baumwolle, -- gebleicht, somit keine Ware der Unterposition 5208 39, -- in 5-bindigem Köper, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 85 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem  Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gebleicht, anderes als in den Unterpositionen 5208 2110  bis 5208 2300 genannte"

DEBTI15054/23-152084300

Gewebe, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 147 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- buntgewebt und geraut, -- in Köperbindung (Doppelköper), somit keine Ware der Unterposition 5208 4100, - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 132 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT, mit einem  Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, buntgewebt, in Köperbindung (Doppelköper)"

DEBTI52640/19-15208330000

Gewebe, sog. Feinköperstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von ca. 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- gefärbt, -- in Köperbindung (4-bindiger Köper), - mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag ca. 190 g. "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gefärbt, in 4-bindigem Köper"

DE17045/13-15208290000

Jacquardgewebe, sog. Baumwollgewebe, Art. A92 SAB Damast weiß gebleicht, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - lt. Antrag: -- mit einer Breite von ca. 140 cm, -- aus 100 % Baumwolle, -- mit einem Quadratmetergewicht von 127 g, - weder in Leinwand- noch in Köperbindung, - gebleicht (weiß gefärbt). "Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von mehr als 85 GHT und einem Quadratmetergewicht von weniger als 200 g, gebleicht, andere als in den Unterpositionen 5208 21 bis 5208 23 genannte"

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI